unerenhaft entlassen und jetzt wieder genommen?

3 Antworten

Wenn du dich nochmal da meldest geh sicher, dass du nicht wieder was falsches ankreuzt ;-)

Aber wenn die Frage gestattet ist: Wie kam es zu dem Sinneswandel, dass du wieder dort hin willst?

§ 55 (5) Soldatengesetz:

Ein Soldat auf Zeit kann während der ersten vier Dienstjahre fristlos entlassen werden, wenn er seine Dienstpflichten schuldhaft verletzt hat und sein Verbleiben in seinem Dienstverhältnis die militärische Ordnung oder das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährden würde.


Demnach war die Entlassung rechtens, zumal diese nicht von irgend einem Chef ausgesprochen wird. Jeder Fall wird dem Rechtsberater zur Prüfung vorgelegt. Von daher kannst Du davon ausgehen, dass alles korrekt gelaufen ist.

Im 55 (5) SG steht jedoch kein Passus, dass Du Dich nicht erneut bewerben kannst. Du würdest einen Antrag auf Wiedereinstellung an das KWEA/ ZNwG richten.

Du wirst jedoch höchstwahrscheinlich keinen Erfolg haben. Denn Deine Personalakte existiert ja noch. Und in dieser ist sehr wohl der Grund der Entlassung vermerkt.

Um das Ganze abzukürzen, empfehle ich ein Gespräch mit einem Wehrdienstberater beim ZNwG.

du wurdest nicht "unehrenhaft" entlassen, sondern NUR entlassen nach §55 sg. unehrenhafte entlassungen gibt es nur in amerikanischen filmen... eine wiedereinstellung ist dennoch unwahrscheinlich.