unerenhaft entlassen und jetzt wieder genommen?
hallo zusammen brauch mall bitte eure hilfe euren rat. nämlich geht es darum:ich war vor 7 jahren zeit soldat auf 3 jahre. hab mich damals freiwillig gemeldet und mich gleich auf 3 jahre verpflichtet. nach 2 jahren und 4 mon. woltte ich verkürzen und dann wieder aus der bundeswehr raus.das war damals in dem zeitpunkt wo alle standorte geschlossen worden sind.dann wurde das ganze geprüft. das ende war sie haben festgelt das ich bei der musterung eine frage falsch beantwortet hab. ( nämlich ob ich schon mall gerichtlich was zu tuhn hatte,das hätte ich mit nein angekreutz.doch ich hatte ein verfahren und wurde mit sozial stunden verdonert, darum hätte ich ja ankreuzen sollen)so wurde ich dann wegen urkunden fälschung unerenhaft entlassen.hab dagegen wiederspruch eingelegt der maior hat auch für miich eine beurteilung geschrieben auf der hoffnug das ich doch bleiben kann.doch alles half nichts, SIE meinten sie können keine ausnahme machen. und so musste ich am gleichen tag wo ich dann das erneute schreiben erhilt die bundeswehr verlassen und mit auch die kaserne.sass von heut auf morgen auf der strasse. jetzt 7 jahre später wollte ich schauen was ist wenn ich mich noch mall melde... und sie nehmen mich wieder auf zeit an..BITTE.ist das normal?kann ich das urteil von damals anfechten... mir wurde alles gestrichen hab auch die abfindung nicht bekommen nichts garnichts kann ich mich da irgendwie wehren ? bitte nur fachlich richtige antworten DANK uch schon mall
3 Antworten
Wenn du dich nochmal da meldest geh sicher, dass du nicht wieder was falsches ankreuzt ;-)
Aber wenn die Frage gestattet ist: Wie kam es zu dem Sinneswandel, dass du wieder dort hin willst?
§ 55 (5) Soldatengesetz:
Ein Soldat auf Zeit kann während der ersten vier Dienstjahre fristlos entlassen werden, wenn er seine Dienstpflichten schuldhaft verletzt hat und sein Verbleiben in seinem Dienstverhältnis die militärische Ordnung oder das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährden würde.
Demnach war die Entlassung rechtens, zumal diese nicht von irgend einem Chef ausgesprochen wird. Jeder Fall wird dem Rechtsberater zur Prüfung vorgelegt. Von daher kannst Du davon ausgehen, dass alles korrekt gelaufen ist.
Im 55 (5) SG steht jedoch kein Passus, dass Du Dich nicht erneut bewerben kannst. Du würdest einen Antrag auf Wiedereinstellung an das KWEA/ ZNwG richten.
Du wirst jedoch höchstwahrscheinlich keinen Erfolg haben. Denn Deine Personalakte existiert ja noch. Und in dieser ist sehr wohl der Grund der Entlassung vermerkt.
Um das Ganze abzukürzen, empfehle ich ein Gespräch mit einem Wehrdienstberater beim ZNwG.
du wurdest nicht "unehrenhaft" entlassen, sondern NUR entlassen nach §55 sg. unehrenhafte entlassungen gibt es nur in amerikanischen filmen... eine wiedereinstellung ist dennoch unwahrscheinlich.