Uneingeschränktes Nutzungsrecht vs Recht auf Mitbenutzen - Eure Meinung?

3 Antworten

Spielen im Innenhof: Vermieterin bestimmtZaun: Vermieterin bestimmt, ob überhaupt auch nur 1 Zaun gezogen werden darf.

Abstellplätze im Innenhof: Kein Recht, außer drüber fahren

Auto vor der Garage: Muss die Vermieterin nicht dulden

Mitbenutzung der Grillhütte: Wenn es keine Beschränkungen gibt, ja. Nutz den ersten Tag, wo sie frei ist und belagere sie dann auch wochenlang.

Geschirr: Wenn es nicht Deines ist, kannst Du nichts machen. Die Vermieterin könnte die Mieterin darauf hinweisen und ggf. abmahnen.

Dein Problem:Im Grunde hast du eben keine Vollmacht.

Du bist nicht Vertragspartner der anderen Mieter, sondern selbst nur Mieter mit gewissen (mehr) Rechten. Beseitige das Problem, indem Du Dir eine echte Vollmacht ausstellen läßt, die Dir praktisch das Recht gibt, Deine Oma in allen mietvertraglichen Angelegenheiten als Vermieterin zu vertreten.

Am besten geht ihr beide mal zur Beratungsstelle des Vereins Haus & Grund, um Euch zu allen problematischen Fragen und insbesondere zu einer korrekten Abfassung einer solchen Vollmacht beraten zu lassen.

Als dann "Vermieterneuling" mit sowieso problematischen Mietern wirst Du deren Rat noch öfter brauchen. Der Mitgliedsbeitrag ist viel niedriger, als was er bringt. Allein die kostenlose Rechtsberatung. Zahl diese mal bei einem Anwalt...

Bernhardinerfan 
Beitragsersteller
 11.06.2015, 13:45

Hui , ging ja schnell mit einer Antwort... Vielen Dank....

Aber Vermieter -Neuling ist nicht von Dauer, sobald meine Oma mal nicht mehr ist, wird die Hütte verkauft... (nicht falsch verstehen...)

Ich habe noch mein Elternhaus das ich irgendwann erben werde, ständigen Stress mit irgendwelchen Mietern werde ich mir garantiert nicht freiwillig antun.

Aber zurück zum Thema:

Ich habe da folgende Zeile in meinem Miet-Vertrag:

"Der M. erhält Mitsprache und Veto-Recht bei sämtlichen Entscheidungen das Grundstück und Haus betreffend"

und

"Der M. ist berechtigt Entscheidungen stellvertretend für die Vermieterin zu treffen"

Ist das nicht irgendwie schon eine Vollmacht...? Oder muss das ein Schreiben sein in dem das Wort "Vollmacht" zwingend vorgeschrieben ist?

bwhoch2  11.06.2015, 15:53
@Bernhardinerfan

Omas können sehr zäh sein. Wünschen wir ihr noch ein langes Leben ohne Mieterärger. ;-)

Bis dahin, wo Du als Erbe auch im Grundbuch stehst, wirst du vielleicht noch häufig Ratschläge und rechtliche Unterstützung brauchen.

Die Vollmacht steht so in Deinem Mietvertrag. Den könntest du natürlich Deinen Mietern zeigen, dennoch solltest Du vom Anwalt - Termin hast Du ja schon - oder Haus & Grund nochmal prüfen lassen, ob das so ausreicht oder ob es nicht doch besser ein eigenes Blatt sein sollte mit exakter Formulierung, sodass es nicht u. U. mit hohem Zeitverlust angezweifelt wird.

Angenommen, Du willst Deine Mieter los werden und da Du  nicht wirklich was in der Hand hast, machst Du das auf Eigenbedarf. 3 Monate Kündigungsfrist und die Mieter gehen einfach nicht raus. Du reichst Räumungsklage ein und wenn der Termin dann endlich angesetzt ist, zweifelt der gegnerische Anwalt an, dass Du überhaupt nicht berechtigt bist, da Du nicht bevollmächtigt bist. Daraufhin legst Du dem Richter Deinen Mietvertrag vor und dieser findet dann, dass die Vollmacht nicht weit genug reicht oder in dieser Form nicht gültig gegenüber den Mietern ist. Dann hättest Du sehr viel Zeit verloren und wer weiß, was dann noch alles für Folgen daraus entstehen.

Übrigens: Haus & Grund hilft nicht nur bei Problemen mit Mietern. Auch bei allem anderen, wie z. B. Haftung des Vermieters, Reparaturen, Sanierungen bis hin zum Verkauf des Objekts stehen die zur Hilfe bereit. Informiere Dich. Ich hab nichts davon. Aber Du ziemlich sicher.

Deine Oma hat dir als Mieterin eine Mietsache überlassen, für die du keine Nettomiete bezahlen musst. Von dir beschriebene "Nutzungsrechte" sind Mieterrechte. Nachfolgend hat deine Oma Mietvertäge mit anderen Mietern geschlossen, die in deine Rechte als Mieter eingreifen. Du solltest dein Oma darauf hinweisen, dass sich hier Verträge in den Rechten der Mieterparteien überschneiden. Die Mieter können sich auf ihren Vertragstext berufen. Ich glaube nicht, dass die Oma auf deine Rechte in den Verträgen der neuen Mieter hingewiesen hat. 

Ansich gilt die Hausordnung für alle Mieter. Hier scheint es aber neben deinem Mietvertrag noch eine Hausordnung zu geben, die dem Vertragstext in deinem MV entgegen steht. Falls das zutrifft, muss auch hier eine Klärung herbei geführt werden. 

Von dir wird ein VETO-Recht beschrieben, dass dir bei allen Entscheidungen deiner Oma zustehen soll. Diese Recht kann nur Bestand haben, wenn sich deine Oma von dir mit einem gerichtlich sanktionierten Auftrag betreuen lässt.

Bernhardinerfan 
Beitragsersteller
 15.06.2015, 13:02

Hallo, Danke für die Antwort.... Lassen wir das Veto-recht mal ganz außen vor, ein Recht zu besitzen heißt ja nicht automatisch das man das Recht auch in Anspruch nimmt.... Kann man ja wenn nötig auch streichen ....

Dachte aber eigentlich, das mit den Nutzungsrechten wäre so Ok....

Den Mietern wird die Mitbenutzung des Gartens, Mitbenutzung der Grillhütte, Nutzung einer Garage... gemäß Mietvertrag erlaubt... Ich allein nutze den Hof , gewähre aber jederzeit Die Erreichbarkeit und Nutzung der angemieteten Objekte ... Das war so mein Gedanke .... Solange ich die Nutzung der angemieteten Objekte nicht ver- oder behindere, läuft doch alles nach Vertrag...

Verstehe jetzt nicht so ganz, was sich da schneiden könnte ... Wo liegt mein Denkfehler?

Wer bestimmt ob im Innenhof gespielt werden darf ?

Der Vermieter oder in diesem Fall Du.

Man sollte sich doch da einigen können, wann die Kinder dort spielen dürfen.

Wer bestimmt ob und vor allem wo ein Zaun gezogen werden darf ? die möchten zusätzlich zu ihrem Gartenteil, die Grillhütte mit einzäunen

Ohne Zustimmung des Vermieters darf man keine Veränderungen vornehmen.

Haben die neuen Mieter das Recht Motorräder, Fahrräder im Innenhof zu parken, oder besser gefragt: ob sie den Hof überhaupt zu irgendetwas anderem nutzen dürfen als darüber gehen/fahren, um zur Grage bzw ihrem Gartenstück zu gelangen?

Nur wenn vertraglich vereinbart, dürfen sie den Hof benutzen.

Muss ich dulden das das Auto der neuen Mieter ständig vor statt in der Garage steht, da in der Garage kein Platz ist weil die da teilweise ihren Müll horten

Nein, die Garage ist gemietet, nicht der Platz vor der Garage.

Muss ich bei "Mitbenutzung" dulden das die neuen die grillhütte als ihre Outdoor-Küche ansehen und tagelang am Stück belagern?

Mit der Vermieterin reden dass eine Regelung getroffen wird.

Was kann ich gegen benutztes Geschirr machen, welches tagelang im Garten gelassen wird, wohnen eher ländlich, da ist es nur eine Frage der Zeit bis die erste Ratte mal vorbeischaut wenn Lebensmittel offen draussen liegen gelassen werden

Der Vermieterin bescheid geben.

MfG

Johnny