Unbezahlter Urlaub bei Azubis?
Hallo, Da ich meinen Urlaub aufheben muss, weil die Praxis geschlossen ist, könnte ich im Sommer nur acht Tage Urlaub nehmen, weil ich in die Berufsschule gehen muss. Eigentlich müsste ich im Jahr 3 Wochen Urlaub haben bzw. an einem Stück. Jetzt wollte ich gerne eine Woche unbezahlten Urlaub haben oder 3 Tage Urlaub aus dem neuen Jahr also 2011 nehmen weil ich wegfahren will geht das denn?
5 Antworten
Wer hat denn drei Wochen Urlaub am Stück?
Du solltest Deinen Chef fragen und nicht uns.
Also wenn man in der Ausbildung ist, sollte man für diese Zeit kleinere Brötchen backen. Wenn man keinen Urlaub zu wegfahren hat, ist halt nichts mit wegfahren. Dein Ausbilder hat mit dir einen Vertrag abgeschlossen, in dem er sich verpflichtet dir alles beizubringen. Von daher finde ich "unbezahlten Urlaub" nicht den Weg.
Das ist nicht ganz klar vorgeschrieben. Zitiere doch mal ein solche Gesetz.
Es ist so:
Einem Berufsschüler kann auch außerhalb der Ferien Urlaub zugeteilt werden, jedoch nur, wenn dringliche betriebliche Erfordernisse (z.B. Betriebsferien) oder besondere persönliche Gründe (z.B. Jugendfahrt oder Reise mit der Familie) des Azubi dies erfordern. Jedoch ist die Berufsschule bei einem Urlaub außerhalb der Ferienzeit zu besuchen, wofür natürlich ein weiterer Urlaubstag gutgeschrieben wird.
einen Rechtsanspruch auf unbezahlten Urlaub hat man nicht. Allerdings "soll" der Urlaub für Azubis in den Ferien gewährt werden. Aber der Arzt macht es sich da ein bisschen zu einfach. Wenn du während des Praxisurlaubs in die Berufsschule musst, zählt der Urlaubstag natürlich nicht
Das gelten drei oder vier verschiedenen Gesetze, je nach Alter und eventuellen Tarifvertrag.
Grundsätzlich kann Dir der AG aber diesen Urlaub unbezahlt gewähren. Das wäre eine besondere Vereinbarung.
Hier sind diese wesentlichen Bestimmungen zusammengefasst:
http://www.verdi.de/jugend.mittelfranken/service/archiv/infosfuerjavenundazubis/data/urlaubsanspruch
Sag deinem Arbeitgeber, wir haben dir das erlaubt. Er wird beeindruckt sein.
ich würde mal ins bundesurlaubsgesetz reinschauen denn das steht da, der arbeitgeber hat den arbeitnehmer 3 wochen urlaub am stück zu gewähren !!!
Der Ausbilder hat sich aber auch an das Bundesurlaubsgesetz zu halten. Da ist für Azubis ganz klar vorgeschrieben, dass der Urlaub während der Berufsschulferien zu gewähren ist.