Unangesagt nachschreiben?

6 Antworten

In Deutschland hat jedes Bundesland eine andere Bildungspolitik. Außerdem gibt es nochmals Unterschiede zwischen den verschiedenen Bildungsniveaus (Schularten). Dazu kommen die unterschiedlichen Regeln für unterschiedliche Klassenstufen.

Da du nicht eine dieser Informationen weitergegeben hast, kann ich deine Frage leider nur sehr allgemein Beantworten:

Allgemein zur Frage ob eine Ankündigung rechtlich notwendig ist,gilt:

Baden-Würtemberg: Nachschreibetermin wird im. Allg. zwischen Lehrer und Schüler vereinbart.

Bayern: nein

Berlin: keine Regelung

Brandenburg: keine Angabe

Bremen: keine Regelung

Hamburg: nein

Hessen: nein

Mecklenburg-Vorpommern: ja

Niedersachsen: "in der Regel" ja

NRW: nein

Rheinland-Pfalz: keine Angaben

Saarland: keine Regelung

Sachsen: keine Regelung

Sachsen Anhalt: ja

Schlew.Holst.: keine Regelung

Thüringen: Ja, außer in Grundschulen

Rechtlich betrachtet dürfen Lehrer also in allen Bundesländer mit einem Nein, "keine Angabe", "keine Regelung", "in der Regel" ja und in "im allg. mit dem Schüler zu vereinbaren.

Das bedeutet, dass wenn du sowieso nicht deines Lehrers Liebling bist, in jedem Bundesland in dem nicht ausdrücklich ein Ja steht.

Gesetzlich darf man nicht mehr als drei Klausuren bzw. Arbeiten in einer Woche schreiben. Eigentlich sogar nicht mal zwei Arbeiten an einem Tag. Du hättest dich aber schon vorher auf die nun Nachschreibearbeit auseinandersetzen sollen bzw. lernen sollen - immerhin warst du zu Hause und hättest ein wenig im Bett lernen können.

Ja, sie darf dich jederzeit nachschreiben lassen auch wenn du schon eine andere Arbeit schreibst.

Da du ja eigentlich heute hättest die Arbeit schreiben müssen, kann die Lehrerin davon ausgehen, dass du den Stoff beherrscht. Also kann sie dich jederzeit nachschreiben lassen.

warum gehst du nicht zu ihr und fragst sie einfach??