Unangesagt nachschreiben?
Hallo, heute hätte ich eine Arbeit in dem Fach Mensch und Umwelt geschrieben. Habe aber seit gestern wieder gesundheitliche Probleme und kann so nicht in die Schule. Die Lehrerin denkt manchmal man würde mit Absicht nicht kommen um dann nachschreiben zu dürfen, daswegen kommt sie ein oder zwei Tage später in einen anderen Unterricht und bittet den Schüler/ die Schülerin die Arbeit jetzt nachzuholen.
Falls ich morgen wieder in die Schule kann, darf sie mich dann nachschreiben lassen? Ich schreibe nämlich schon Physik und in einer anderen Stunde kann sie nicht kommen, da es dort die Lehrer nicht erlauben (Physik wäre eine Doppelstunde). Und ich wollte heute nur Physik lernen und nicht auf 2 sehr wichtige Hauptfacharbeiten.
Und am Donnerstag schreibe ich schon 2 Arbeiten, eine regulär und eine am Nachschreibetermin. Da ist es doch dann auch eher untersagt oder?
Daher wäre meine Frage ob ich diese beiden Tage damit rechnen muss die Arbeit nachzuschreiben oder es sowieso untersagt ist, da sie das unangekündigt und nicht am regulären Nachschreibetermin nachholen will.
6 Antworten
In Deutschland hat jedes Bundesland eine andere Bildungspolitik. Außerdem gibt es nochmals Unterschiede zwischen den verschiedenen Bildungsniveaus (Schularten). Dazu kommen die unterschiedlichen Regeln für unterschiedliche Klassenstufen.
Da du nicht eine dieser Informationen weitergegeben hast, kann ich deine Frage leider nur sehr allgemein Beantworten:
Allgemein zur Frage ob eine Ankündigung rechtlich notwendig ist,gilt:
Baden-Würtemberg: Nachschreibetermin wird im. Allg. zwischen Lehrer und Schüler vereinbart.
Bayern: nein
Berlin: keine Regelung
Brandenburg: keine Angabe
Bremen: keine Regelung
Hamburg: nein
Hessen: nein
Mecklenburg-Vorpommern: ja
Niedersachsen: "in der Regel" ja
NRW: nein
Rheinland-Pfalz: keine Angaben
Saarland: keine Regelung
Sachsen: keine Regelung
Sachsen Anhalt: ja
Schlew.Holst.: keine Regelung
Thüringen: Ja, außer in Grundschulen
Rechtlich betrachtet dürfen Lehrer also in allen Bundesländer mit einem Nein, "keine Angabe", "keine Regelung", "in der Regel" ja und in "im allg. mit dem Schüler zu vereinbaren.
Das bedeutet, dass wenn du sowieso nicht deines Lehrers Liebling bist, in jedem Bundesland in dem nicht ausdrücklich ein Ja steht.
Gesetzlich darf man nicht mehr als drei Klausuren bzw. Arbeiten in einer Woche schreiben. Eigentlich sogar nicht mal zwei Arbeiten an einem Tag. Du hättest dich aber schon vorher auf die nun Nachschreibearbeit auseinandersetzen sollen bzw. lernen sollen - immerhin warst du zu Hause und hättest ein wenig im Bett lernen können.
Ja, sie darf dich jederzeit nachschreiben lassen auch wenn du schon eine andere Arbeit schreibst.
Da du ja eigentlich heute hättest die Arbeit schreiben müssen, kann die Lehrerin davon ausgehen, dass du den Stoff beherrscht. Also kann sie dich jederzeit nachschreiben lassen.
warum gehst du nicht zu ihr und fragst sie einfach??