Unbemerkt Spiegel abgefahren - Konsequenzen?

8 Antworten

Nun, ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kann nur vorsätzlich erfolgen - d. h. derjenige muss sich bewusst gewesen sein, dass er Unfallbeteiligter war.

Hat er es nicht bemerkt (was bei einem Sattelzug sehr wohl leicht möglich ist), kann er nicht wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort belangt werden - dazu müsste ihm nachgewiesen werden, dass er den Unfall doch bemerkt hat.

Fazit: keine strafbare Handlung sondern allenfalls Bußgeld.

mamaundkind  09.07.2014, 10:32

und das ist nicht richtig. Wir hatten das mal in der Familie. Auffahrunfall, ohne dass es bemerkt wurde, aber es wurde als Fahrerflucht deklariert

Eichbaum1963  09.07.2014, 10:48
@mamaundkind

Und ob das richtig ist! Denn wer einem hinten auffährt, bemerkt das in der Regel auch. D. h. ihm konnte nachgewiesen werden, den Unfall bemerkt zu haben.

Apropos: ist euer Familienmitglied auch mit nem Sattelzug gefahren??^^

Und wer weiß, wie euer Unfall wirklich ablief. Jedenfalls sicher kein Vergleich mit der Frage.

Havege  09.07.2014, 15:41
@mamaundkind

Ach bitte Auffahrunfall nicht bemerken und mit einem 16 Tonnen Fahrzeug einen Spiegel abreisen sind wohl zwei komplett unterschiedliche Paar Schuh.

Das erste nimmt einem keiner ab.

Wenn du sachlich und ruhig erklärst, dass das Wetter schlecht war und du nichts mitbekommen hast und anschließend für den Schaden aufkommst nur am Anfang. Nach der Erklärung glaube ich, dass jeder Richter Gnade vor Recht ergehen lässt. ;)

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Havege  09.07.2014, 10:13
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Vorsicht Überraschung: In sehr vielen Fällen schützt sie sehr wohl vor Strafe.

Eichbaum1963  09.07.2014, 09:50

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Tja, kann man hier aber nicht anwenden. ;) Naja, bis auf die OWi halt.^^

Ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kann nur vorsätzlich erfolgen - d. h. derjenige muss sich bewusst gewesen sein, dass er Unfallbeteiligter war.

Fazit: keine Gnade vor Recht, sondern eher der fehlende Beweis der Bemerkbarkeit. ;)

Strafbares Handeln setzt immer Schuldfähigkeit und Schuldbewusstsein voraus. Da du nichts mitbekommen hast, wärest du wegen Unfallflucht strefrechtlich nicht zu belangen. Aber natürlich zivil- und verkehrsrechtlich wegen Fahrlässigkeit.

Das wäre tatsächlich Fahrerflucht. War bei mir mal so, dass ein LKW-Fahrer das nicht bemerkt hatte, aber ein Nachbar hat es gesehen.

Atzec  09.07.2014, 09:29

Unfug. Was immer du da glaubst analogiseren zu können...

Wenn Du glaubhaft versichern kannst, sonst gegen keine Verkehrsregel verstoßen zu haben (zu schnell gefahren z.B.) und nichts bemerkt zu haben, wird man Dir das sicher nicht als Fahrerflucht auslegen.

Es ginge in erster Linie um Begleichung des Schadens, und dafür hast Du ja dann eine Versicherung.