Ich bin wegen laufendem Motor aufgeschrieben worden. Was kann ich tun?

Wo der Wagen ungefähr stand - (Verkehr, Straßenverkehr, Verkehrsrecht)

13 Antworten

§30 Abs. 1 StVO:

„Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen.“

Wird vermutlich ein kleines Bußgeld. Sollte es soweit kommen. Immerhin steht hier Aussage gegen Aussage. Ich wünsche mir aber, dass dein Freund die Strafe zahlen muss. LKW´s sind nicht gerade leise und um die Uhrzeit mag ich ungern von einem geweckt werden. Da wäre ich auch sauer.

JotEs  06.05.2015, 09:27

Immerhin steht hier Aussage gegen Aussage

Nein, es steht Zeugenaussage gegen Betroffeneneinlassung. Die Frau ist Zeugin, der Freund Betroffener.

Bedenke: Die Frau zeigt den Freund lediglich an, ist aber nicht Klägerin. Das ist im Ordnungswidrigkeitsprozess die Staatsanwaltschaft - und die bedient sich der Frau als Zeugin.

Und wenn gegenteilige Äußerungen von Zeugen und Betroffenem aufeinanderprallen, bedeutet das noch lange nicht, dass der Betroffene nicht verurteilt werden könnte. Das hängt einzig und allein davon ab, wie der Richter die Glaubwürdigkeit der Beteiligten bzw. derer Äußerungen beurteilt. Dabei hat eine Zeugenaussage grundsätzlich mehr Gewicht als eine Betroffeneneinlassung, weil ein Zeuge gesetzlich zur Wahrheit verpflichtet ist, der Betroffene jedoch nicht. Deshalb genügt es für den Betroffenen nicht, einfach alle Vorwürfe abzustreiten. Statt dessen muss er versuchen, die Glaubwürdigkeit der Zeugen bzw. ihrer Aussagen soweit zu erschüttern, dass dem Richter Zweifel an deren Aussagen kommen. Erst dann kann der Betroffene mit einem Freispruch rechnen. Gelingt ihm das nicht, muss er mit einer Verurteilung rechnen.  

ZITAT:

Laut Verkehrsrecht ist jeder Verkehrsteilnehmer dazu angehalten, unnötige Lärm- oder Abgasbelästigungen zu verhindern, beispielsweise durch eine regelmäßige Abgasuntersuchung. Weitere Verhaltensweisen diesbezüglich sind:

nicht den Motor unnötig bei stehenden Fahrzeugen laufen lassen

nicht den Motor unnötig aufheulen lassen / nicht den Motor im Leerlauf „hochjagen“

nicht Fahrzeugtüren o. Motorhaube unnötig laut schließen

nicht unnötig mit quietschenden Reifen anfahren (Kavaliersstart)

nicht unnötig Hupe betätigen und laut Musik hören

nicht zu schnelles Fahren, insbesondere in Kurven

nicht unnötig Hin- und Herfahren (innerhalb von geschlossenen Ortschaften)

Dies sind nicht nur bloße Anregungen, sondern entsprechende Vorschriften, die laut Bußgeldkatalog Umwelt bei Nichtbeachtung sanktioniert werden. Denn die StVO hat in § 30 „Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot“ die soeben erwähnten Bestimmungen gesetzlich fixiert. Jegliche Verstöße werden mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet.

http://www.bussgeldkatalog.net/umweltschutzordnungswidrigkeiten/

ZITAT ENDE

Die unnötige Lärmbelästígung der Anwohner ist ein weiteres Kriterium.

Dein Freund hat den Motor abzustellen wenn er steht.

Komm mal runter, ihr wisst doch genau, dass man den Motor von einem Auto nicht laufen lässt. Eine Entschuldigung und Einsicht wäre angebracht.

Tiegerbaby77 
Beitragsersteller
 29.04.2015, 08:51

Klar wäre eine Entschuldigung angebracht, wenn er einen Fehler begangen hat, aber wir wissen ja überhaupt nicht wie diese Dame heißt, um sich entschuldigen zu können.

Er wollte ja auch in Ruhe nochmal mit der Dame reden, aber das ist unmöglich da sie mit sich ja überhaupt nicht reden lässt.

Wir wohnen nun über 10 Jahre hier, und bis auf 2-3 mal hab ich diese Dame noch nie gesehen, das aller erste mal hab ich sie wie gesagt vor 2 Jahren gesehen als ich mich auf unserem Balkon unterhalten habe, was ihr schon nicht gepasst hat... und das wird ja wohl nicht verboten sein.

Ich habe mich zu korrigieren... ich hab mit meinem Freund vor paar minuten kurz telefoniert, da ich wissen wollte was genau passiert ist... und er sagte mir grade... als er kam hat er den Motor ausgemacht, aber da er gesehen hat das jemand anderes ausparken wollte, hat er den Motor nochmal gestartet um ein stück zurück zu fahren, aber als er ausgestiegen ist, hat er den Motor wieder ausgemacht, uns das Warnblinklicht angemacht.

Für sie ist der laufende Motor zum zurück fahren, damit die andere Person ausparken konnte, anscheinend der Grund.

Und ich rege mich auch nur über die Dame so auf, da sie anstelle mit uns bzw mit ihm über das Problem zu reden, gleich aufschreiben und anzeigen tut... ich mein wir sind doch keine Monster, man kann doch mit uns in Ruhe reden, wenn jemanden was stört.

Anstatt fragen zu wollen was Ihr das bringt, hätte er sich überlegen können was Ihm das bringt den Motor laufen zu lassen und sich für sein Verhalten entschuldigen können. Bevor man den Motor ausstellt, weckt man lieber mal die komplette Nachbarschaft auf.

Wenn diese sich dann über unnötigen Lärm ärgern wird über Jene hergezogen. Ja ja, diese bösen Nachbarn.