Unbekannter zerstört Handy - Schadensersatz?
Guten Morgen,
heute morgen auf dem Weg vom Parkplatz zum Büro fuhr ein kleiner Junge Schlangenlinien mit seinem Fahrrad und hat mich leicht 'gerammt'. Dabei ist mein Handy aus der Hand gefallen. Folge: Displaybruch. Leider ist er direkt weiter gefahren und hat extra gas gegeben, sodass ich Ihn nicht zur Rede stellen konnte.
Habe ich irgendwelche Chancen auf Schadensersatz?
Vielen Dank & LG
7 Antworten
Habe ich irgendwelche Chancen auf Schadensersatz?
Wenn Du den Schadensverursacher nicht ermitteln kannst, dann vermutlich nicht. Es sei denn, zu Deiner privaten Haftpflichtversicherung bestünde eine Forderungsausfall-Versicherung. Da müßtest Du in den Bedingungen nachsehen, ob Fälle wie Deine Situation mit abgedeckt sind.
Okay - danke für den Hinweis. Ich selbst habe keine solche Versicherung und war bisher auch noch nicht in der Situation, wo ich sie mir gewünscht hätte.
§ 823 BGB.
Natürlich steht es dir zu, dass dein Schaden, wenn er von einem Dritten verursacht wird, ersetzt wird.
Heißt: der Schaden muss erst mal bezifferbar sein und du musst einen schuldigen Dritten haben, den du auch greifen kannst.
Geld oder Ersatz kannst du in der Situation eigentlich nur durch einen Elektronikschutzbrief (im Volksmund als Handyversicherung bekannt) bekommen, wenn da Displaybruch eingeschlossen ist.
Hallo.
Soweit mir bekannt ist kannst du das Kind erst zum Schadensersatz heranziehen wenn es das 7 Lebensjahr vollendet hat.
Und im Straßenverkehr erst, wenn das Kind 10 ist.
Nein, Du konnstest ja seiner nicht habhaft werden.
Aber er hätte eh über 10 Jahre alt sein müssen. Bis 10 Jahre haftet er nicht für Schäden, die er im Straßenverkehr verursacht.
aha.. hast du etwa auf dein handy gestarrt und nicht auf den verkehr geachtet?
wie alt war der "kleine" junge denn? wenn du seine personalien nicht hast, ists im grunde auch egal.
Ich war am telefonieren. Das ist beim Gehen jawohl erlaubt. Ich schätze er war 12 - 13 Jahre alt.
Die Forderungsausfall Deckung greift aber nur, wenn der Verursacher rechtskräftig verurteilt wurde und zahlungsunfähig ist.