Unbefristeter Arbeitsvertrag mit Mindestbindung 1 Jahr?
Ich bin azubi in einem Einzelhandelsunternehmen und bin nächste woche nach der bestandenen mündlichen prüfung fertig. Nach der zwischenprüfung letztes jahr waren meine noten so gut, dass ich mit meinem AUSBILDER (nicht mit meinem chef) gesprochen habe, ob es möglich wäre zu verkürzen. Nachdem ich von ihm das go bekam, war der antrag auch schon schnell bestätigt.
Jetzt zu meiner frage. Bei der übernahme in meinen betrieb kriegt jeder einen unbefristeten arbeitsvertrag. Kürzlich meinte mein chef im vorbeilaufen allerdings, damit es sich für ihn lohnt, dass ich verkürze, muss ich mindestens 1 jahr bleiben.
Ist die klausel im arbeitsvertrag, die er höchstwarscheinlich eintragen wird dann zulässig, dass ich eine mindestbindung von 1 jahr habe?
2 Antworten
Es handelt sich hier um einen Kündigungsausschluß für 1 Jahr; das ist durchaus zulässig.
Der Kündigungsverzicht muß allerdings beidseitig sein - eine nur für den ArbN geltende Bindung wäre unwirksam, weil er sonst unangemessen benachteiligt würde.
Ein nur für den ArbG geltender Kündigungsausschluß wäre dagegen zulässig.
Ein Kündigungsausschluß wäre sogar lebenslang möglich; für den ArbN würde dann aber gelten, daß er nach 5 Jahren dennoch kündigen könnte (§ 15 (4) TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz)); der ArbG dürfte nicht kündigen -- das entspricht für Arbeitsverhältnisse dem § 624 BGB.
Das ist nach einer Ausbildung oder nach Absolvierung einer sehr teuren Fortbildung nicht unüblich einen gegenseitigen Küdigungsverzicht zu vereinbaren.
Eine außerordentliche Kündigung bleibt hiervon unberührt.
Ich bin zwar kein Anwalt, aber ich denke schon dass eine solche Klausel zulässig ist. Schließlich stimmst du der Vereinbarung mit deiner Unterschrift ja zu (wenn du ihn denn unterschreibst). Wenn du das nicht möchtest musst du mit deinem Chef darüber sprechen ob es evtl. irgendeinen Kompromiss gibt oder dich eben nach einem neuen Job umsehen. Wäre es denn so schlimm noch ein Jahr dort zu bleiben?
Sehe ich auch so. Natürlich kann es auch Gründe geben weshalb sie in dem Betrieb nicht bleiben möchte, z.B. wegen unangenehmem Arbeitsklima etc., deshalb meine Nachfrage ob es denn so schlimm wäre sich für das eine Jahr zu verpflichten. Zumal das ja ein wirklich überschaubarer Zeitraum ist.
Ganz im Gegenteil: Es macht sich im beruflichen Werdegang sehr gut, noch ein Jahr im Ausbildungsbetrieb zu arbeiten, um sich danach von dort abzunabeln.
Dieses erste Berufsjahr sollte von Beginn an (!) intensiv für Bewerbungen genutzt werden.