Umzug zum ersten des Monats - Schlüsselübergabe zum zweiten möglich?
Wir haben eine Wohnung zum 01.01.2013 gemietet und somit unsere alte Wohnung zum 31.12.2012 gemietet. Jetzt aber sagt der Vermieter, dass die Schlüsselübergabe möglicherweise auch am 02.01.2013 erfolgen könnte, da es sich am 01.01. um einen Feiertag handelt. Das würde jedoch bedeutet, dass wir in der Zeitspanne vom 01.01 und dem 02.01 obdachlos wären. Da wir aber die Wohnung ja zum 01.01 gemietet haben, haben wir nicht ein Recht darauf diese Wohnung auch zu dem Datum trotz Feiertag zu erhalten?
5 Antworten
Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren.
§535 BGB
Steht Dir also am 1. 1. 2013, 0.00 Uhr die Wohnung nicht zur Verfügung, hat der Vermieter den Vertrag verletzt, Du kannst von ihm Schadensersatz verlangen.
hm das weiß ich nicht genau mit dem "Recht" unso... Aber ich ziehe auch zum 01.01. um und habe meine Schlüssel schon jetzt bekommen.. So kenne ich das eig immer, das man die Schlüssel schon vorher bekommt, damit man auch die Möglichkeit hat schon ein paar Sachen in der neuen Wohnung unter zu bringen... Vielleicht kannst du sowas mit deinem neuen Vermieter auch vereinbaren?
Dann ist die Situation durch den Vermieter vorsätzlich verschuldet. Da braucht Ihr auch keine Skrupel zu haben, ihm die Hotelkosten aufs Auge zu drücken, schließlich spart er durch die Geschichte eine volle Monatsmiete.
Frag beim Vermieter nach ob du dir die Schlüsselübergabe mit dem alten Mieter direkt ausmachen kannst. War bei uns kein Problem, da war der Monatswechsel am Wochenende. Die Vermieterin war dann am Montag da und hat nochmal reingeschaut...
Der aktuelle Mieter ist diesbezüglich relativ unkoorperativ.
Das ist blöd... Kannst du dann vielleicht bei deinem aktuellen Vermieter nachfragen ob der dir kulanterweise noch 2 Tage länger die Wohnung lässt oder muss da auch schon wer rein?
Ihr habt zum 1.1. gemietet, also müßt ihr auch zu diesem Termin die Schlüssel bekommen. Anderfalls könnt ihr die Hotelrechnung und alle anderen dadurch entstandenen Kosten dem Vermieter anlasten. Grob gesagt.
Wendet euch an einen Mietervein (50-80€ Jahresbeitrag, lohnt sich immer), dort bekommt ihr die Details dazu.
umziehen musst ihr nicht, und Möbel habt ihr keine?
Doch, wir haben ja bereits eine Wohnung, aber der Umzug in eine neue Wohnung findet halt statt
dann braucht ihr doch ohnehin ein paar Tage Überlappung, oder geht alles in einem LKW an einem Tag?
WIr machen das privat.
den Zusammenhang verstehe ich jetzt nicht.
Wollen wir ja, aber der jetzige Mieter ist sich noch nicht sicher, ob dieser die Wohnung vor Weihnachten oder halt zum 31.12.2012 verlässt.