Umzug NRW nach Niedersachsen?
Hallo
Vielleicht kann mir jemand weiter helfen, bei der Arbeitsagentur bekomm ich grad niemand an die Strippe der mir helfen kann.
Mein Sohn möchte von NRW zu mir nach Niedersachsen Raum Celle ziehen. Er gilt noch als Schüler, wird im Februar 20.
Er möchte in meine Nähe ziehen, lebt bisher bei seinen Grosseltern. Er möchte auch hier eine Ausbildung machen, hat aber derzeit noch kein eigenes Einkommen.
Nun sagte man in seinem Wohnort er müsse "verfügbar sein".
Wie funktioniert das nun? Melde ich ihn hier in NDR als arbeitssuchend/arbeitslos? Aber das geht doch nicht wenn er hier keinen Wohnsitz hat, man muss doch eine Wohnanschrift angeben. Wie soll das aber gehen wenn er hier NOCH nicht wohnt? Und in seinem Heimatort sagte man hat das keinen Sinn weil er ja wie gesagt wegziehen möchte. Und wenn er umzieht kann er Harz4 erstmal bekommen damit das Amt bis er eine Ausbildung anfängt die Wohnungskosten übernimmt? Das ist alles so kompliziert 😔 kann mir da jemand weiterhelfen????
3 Antworten
Ja, er muss den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das heißt aber nicht das er 24/7 erreichbar sein muss. Wenn Post vom Amt kommt sollen die Großeltern die auf machen und ihn anrufen und sagen worum es geht. Dann kann er immer noch rechtzeitig reagieren.
Und sonst solltet ihr einen Termin bei seinem Sachbearbeiter machen. Das Thema ist zu umfangreich.
Es könnte sein das ihm vom Jobcenter her gar keine Wohnung zu steht. Womöglich bist du für deinen Unterhalt verantwortlich.
Wenn er nicht mehr zur Schule geht und bei den Großeltern lebt, dann hätte er sich doch schon Arbeit bzw. Ausbildungssuchend melden müssen !
Über wen ist er denn KV - ?
Würde er also nicht mehr zur Schule gehen und die Eltern würden nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet sein bzw. nicht oder nur teilweise leistungsfähig sein, dann könnte er da erst einmal einen ALG - 2 ( Hartz - lV ) Antrag beim dortigen Jobcenter stellen, denn die Großeltern sind ihm gegenüber nicht zum Unterhalt verpflichtet, zumindest im SGB - ll ( ALG - 2 ) nicht.
Erst wenn der Antrag da bewilligt würde, könnte er einen schriftlichen formlosen Antrag auf Umzug stellen und der muss dann gut begründet sein, also weil er nicht nur bei den Großeltern ausziehen will, sondern auch noch den Zuständigkeitsbereich des jetzt zuständigen Jobcenters verlassen will und unter 25 ist das eh generell ein Problem.
Er muss dann also einen wichtigen Grund für den Umzug nachweisen bzw. glaubhaft machen können, am besten wäre es dann, er könnte schon einen Azubivertrag vorweisen, oder zumindest eine schriftliche Zusage vom Ausbildungsbetrieb, dass würde dann ein wichtiger Grund sein.
Dann könnte er vom jetzigen Jobcenter aber max. eine finanzielle Unterstützung für den Umzug bekommen, weil dann ja für die Leistungen ein anderes Jobcenter zuständig wäre.
Ohne diese vorherige Beantragung und Bewilligung für den Umzug würde er beim neuen Jobcenter max. den zustehenden Regelbedarf für den Lebensunterhalt bekommen, abzüglich evtl. eigenen anrechenbaren Einkommen wie z.B. Kindergeld, er würde dann weder eine angemessene Wohnung noch eine Erstausstattung usw. bewilligt bekommen, da es wie gesagt für unter 25 jährige verschärfte Voraussetzungen gibt.
Mit dieser schriftlichen Zusage vom jetzigen Jobcenter, könnte er dann bei dir in der Nähe auf Wohnungssuche gehen, einen ALG - 2 Antrag stellen, da bekommt er dann auch gesagt, was die Wohnung warm max. kosten darf, die Größe ist im Regelfall nicht ausschlaggebend, den Mietvertrag aber erst nach schriftlicher Zusage vom neuen Jobcenter unterschreiben.
Dann kann er zusätzlich auch eine Erstausstattung für die Wohnung beantragen, muss nicht zurückgezahlt werden und für die Kaution ein evtl. benötigtes zinsloses Darlehen.
Er könnte war auch einfach so umziehen, aber dann müsste er ja irgendwo gemeldet sein, erst dann könnte er auch einen ALG - 2 Antrag stellen bzw. erst dann würde dieser auch bearbeitet und wenn er sich derzeit keine eigene Wohnung leisten kann, dann würdest wahrscheinlich nur du bleiben und wenn er einmal bei dir in der Wohnung gemeldet ist, dann ist das Kind schon in den Brunnen gefallen.
Denn dann wäre wieder das Problem wegen unter 25, dann müsste er für den Auszug wieder einen wichtigen Grund haben.
Würde er da wohnen bleiben wollen, dann würde das ganze viel einfacher gehen, denn die Großeltern sind ja nicht verpflichtet ihn bei sich wohnen zu lassen, bei Bedarf müsste ihm das Jobcenter auf vorherigen Antrag also außer ALG - 2 auch eigenen angemessenen Wohnraum zahlen, aber eben nur im Zuständigkeitsbereich des jetzigen Jobcenters.
Deutsche Bürokratie
ohne Wohnung keine Arbeit
ohne Arbeit keine Wohnung.
Er müsste erst einen Ausbildungsplatz in NRW haben um dort hinziehen zu können.
Dann soll er sich als erstes um die Ausbildungsstelle kümmern.
Mit dem unterschriebenen Vertrag soll er beim Jobcenter fragen was ihm für Hilfen bei dem Umzug zustehen.
Zur Not müsst ihr den Umzug sehr knapp planen und er muss kurzfristig bei dir auf dem Sofa unterkommen, als Übergang.
Er möchte von NRW nach NDR ziehen. Ausbildungsplätze habe ich in Erfahrung gebracht, könnte er im,August anfangen aber umziehen muss er ja vorher nur wer zahlt dann die Miete vor Ausbildungsbeginn???
Und wie funktioniert es wenn er vorher schon her will???? Wohnung finden ist nicht das Problem. Aber wo soll er sich arbeitslos melden in NRW sagt man macht es keinen Sinn. Also hier in,NDR aber dafür braucht er eine Wohnung. Kompliziert