Rentenversicherungsträger -wechselt die Zuständigkeit nach Umzug in ein anderes Bundesland?

2 Antworten

Durch einen Umzug wechselt im Regelfall der zuständige Versicherungsträger nicht.

Falls es aber aus diesem oder auch aus anderen Gründen der Fall sein sollte wirst Du schriftlich darüber informiert.

Wichtig zu wissen Unter Umständen kommt es im Verlauf Ihres Versicherungslebens zu einem Wechsel der Kontoführung zu einem anderen Rentenversicherungsträger als dem ursprünglichen, etwa im Rahmen des "Ausgleichsverfahrens". Hierüber werden Sie schriftlich informiert.

Quelle: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Funktionen/Traegerauswahl/Traegerauswahl_node.html

ich denke nicht.. du warst bislang in "ost" und bleibst auch in "ost"