Rentenversicherungsträger -wechselt die Zuständigkeit nach Umzug in ein anderes Bundesland?
Ich würde gerne wissen ob die Rentenversicherung Berlin Brandenburg noch für mich zuständig ist zwecks beruflicher Reha wenn ich mittlerweile in Sachsen wohne. Habe keinerlei Mitteilung darüber...das die Nummer sich nicht ändert weiß ich, aber bleibt der Träger auch gleich wenn ich in einem anderen Bundesland wohne?
2 Antworten
Durch einen Umzug wechselt im Regelfall der zuständige Versicherungsträger nicht.
Falls es aber aus diesem oder auch aus anderen Gründen der Fall sein sollte wirst Du schriftlich darüber informiert.
Wichtig zu wissen Unter Umständen kommt es im Verlauf Ihres Versicherungslebens zu einem Wechsel der Kontoführung zu einem anderen Rentenversicherungsträger als dem ursprünglichen, etwa im Rahmen des "Ausgleichsverfahrens". Hierüber werden Sie schriftlich informiert.
ich denke nicht.. du warst bislang in "ost" und bleibst auch in "ost"