Hallo,
ich hoffe, es kann mir jemand eine einfache und korrekte Antwort geben, ich verstehe die Welt nicht mehr.
Mein Mann und ich sind, seid 2015 Residente in Spanien und beide Rentner, wir beziehen unsere Rente aus Deutschland.(soweit alles gut) leider ist mein Mann am 28.2.2020 mit 69 Jahren an einen Herzinfarkt unverhofft und plötzlich verstorben, für mich ist die Welt zusammen gebrochen. Es stürzte sehr viel auf mich ein und man hat für mich die Witwenrente (bin 63 Jahre)beantragt. Bekannte teilten mir mit, das ich 3 Monate die volle Rente meines Mannes noch erhalten würde (Sterbevierteljahr) und von da ab % mäßig, die Witwenrente erhalten würde.
Nach dem Tod meines Mannes, wurde ein schreiben aufgesetzt, worin die Deutsche Rentenversicherung benachrichtigt wurde. Ich habe heute ein schreiben erhalten, was mich sehr verwirrte:
Zitat: Aufgrund der Mitteilung haben wir die Rentenzahlung für ihren Ehemann eingestellt, den zuständigen Rentenversicherungsträger verständigt und ihr Schreiben dorthin weiter geleitet.
Meine Schwester (sehr Reede gewannt) hat die Sachbearbeiterin bei der Deutsche Rentenversicherung aus Deutschland aus, angerufen und nachgefragt, was das zu bedeuten habe, da mir doch (Sterbevierteljahr) zustehen würde. Die Dame erzählte, das da wir im Ausland leben und wohnen, würde das nicht gelten.
Es geht mir nicht in meinen Kopf rein, warum nicht (wir haben nie in Spanien gearbeitet und beziehen auch keine spanische Rente)wieso habe ich als Deutscher Staatsangehöriger kein Anrecht auf das Sterbevierteljahr.
Wo ist da der Unterschied, als deutsche lebende Rentner in Spanien, bekommen wir aus Deutschland unsere Rente auf das spanische Konto überwiesen. Nun ist der Partner verstorben und nun gelten die gesetzlichen Rentenbestimmungen nicht mehr für mich, als deutsche.
Vielleicht bin ich zu begriffsstutzig und wäre für eine freundliche Antwort sehr dankbar …
Ich bedanke mich ihm Voraus, für ernstgemeinte antworten.