Umzug in eine zu teure Wohnung [Hartz 4]
Hallo, ich frage diesmal für einen Freund von mir. Er hat eine Wohnung in Aussicht, die etwas zu groß und zu teuer ist für Hartz 4. Hier werden 365 Euro Miete inkl. NK bis 50qm/Person übernommen Die neue Wohnung würde aber 385 Euro inkl. NK kosten und 57 qm groß sein.
Das Umzugskosten nicht genehmigt werden ist klar, aber würde das JC dann nur die Kosten anteilig für 50qm übernehmen (KM & NK & HK), oder erst eine Aufforderung zur Mietminderung innerhalb 6 Monaten aussprechen und solange die höhere Miete akzeptieren? Was wäre nach den 6 Monaten, wenn man die Miete nicht gemindert bekommt? Und wie ist das, wenn es eine NK oder HK Erhöhung gibt? Wird das komplett übernommen?Oder anteilig auf die angemessenheitsgrenze berechnet? Oder wird gar keine Erhöhung übernommen?
Vielleicht noch zur Ergänzung: Sollten die Kosten nicht komplett übernommen werden, könnte er die Differenz auch aus eigener Tasche zahlen, da er einen 100 Euro Job hat.
4 Antworten
Hat er schon eine Wohnung die vom Jobcenter gezahlt wird bzw.ist er überhaupt schon im Leistungsbezug ?
Würde er nämlich bereits im Leistungsbezug sein,dann würde er die Zusicherung zur Kostenübernahme gar nicht bekommen,wenn er nicht nachweisen könnte,das es für diese 365 € keine Wohnung gibt,auch nicht,wenn er die Differenz von sich aus zahlen würde.
Dann könnte er nur ohne diese Zusicherung auf eigene Kosten umziehen,es würde keine Umzugskosten geben,für evtl.Renovierungen auch nichts,ein zinsloses Darlehen für die Kaution würde auch nicht gezahlt und auch bei einer evtl.Nachzahlung nach einer Jahresendabrechnung würde nur anteilig übernommen.
Das Jobcenter würde dann nur die alte Miete übernehmen,den Rest muss er alleine zuzahlen.
Wohnt er aber schon in der Wohnung und beantragt dann erst Leistungen,dann müsste er erst zur Kostensenkung aufgefordert werden und nach diesen 6 Monaten auch die Differenz selber tragen.
Es wird dann die alte Kaltmiete + NK - geben und auch der alte Abschlag für die Heizkosten wird nur übernommen !
Wenn es eine Erhöhung geben sollte,dann wird sich an der Kostenübernahme nichts ändern,kann ich mir zumindest nicht vorstellen. Dann wird man noch mehr zuzahlen müssen,sollte man dann aber eine Gutschrift erhalten,die sich auf die Kosten der KDU - beziehen,kann man sein selber zugezahltes von der Gutschrift abziehen.
Ab Montag hat er wieder Arbeit. Hat sich heute entschieden. Allerdings nur einen befristeten Vertrag für 3 Monate. Der Verdienst ist so hoch, das er vom JC weg ist. Wir fragen uns jetzt, ob man in dieser Zeit nicht umziehen kann und dann die Miete, wenn er wieder in Hartz 4 fallen würde bis zur Angemessenheitsgrenze (365 Euro) übernommen wird. Die 20 Euro mehr für die Mietkosten (385 Euro) kann er dann selber zahlen. Wenn trotzdem nur die alte (jetztige) Miete übernommen würde, wären das nur 320 Euro.
Wenn er einen vollen Monat aus dem Leistungsbezug raus ist und in dieser Zeit dann in die neue Wohnung zieht,dann muss das Jobcenter die KDU - für die neue Wohnung erst einmal in tatsächlicher Höhe übernehmen !
Ab der schriftlichen Aufforderung zur Kostensenkung ( evtl. Umzug,wenn die Differenz zu groß ist ) gelten dann diese 6 Monate Übergangsfrist,in der noch die unangemessenen KDU - gezahlt werden.
Danach dann nur noch die angemessenen KDU - und die Differenz ist dann selber zu tragen.
Dann kann man aber im Falle einer Gutschrift aus einer Jahresendabrechnung seine selber gezahlten Kosten davon abziehen.
Danke dir für deinen Stern !
Ist er momentan schon im Bezug? Dann kennt er die Angemessenheitsgrenzen. Es wird direkt nur die angemessene Miete übernommen - bzw. die aktuelle, sofern sie niedriger ist.
Ist er noch nicht im Bezug? Wenn nicht, wurde er schon über die Angemessenheitsgrenzen belehrt? Falls ja, wird auch hier direkt nur der angemessene Teil übernommen.
Sobald es eine NK-Erhöhung gibt, muss er die selber tragen. Heizkosten sind davon unabhängig.
Die Vorgaben sind dazu da um eingehalten zu werden... selbst den Rest übernehmen geht hier in Hessen zumindest nicht.
Hey, dass sind aber extrem schwierige Fragen. Stelle sie doch einfach bei deinem Am,t, ob sie dir den Umzug bezahlen, und wie sich das verhält mit der Miete. Die sind verpflichtet, dir vorher Antwort zu geben. Stell doch einfach eine Anfrage oder bereits einen Antrag. Geh direkt zu deinen Fallbetreuer und frage ihn. Der muss dir genau Auskunft geben!
Ja, er ist im ALG2 Leistungsbezug. Umzugs und Renovierungskosten würde er selber tragen. Darlehen wird daher nicht gebraucht, das wird vom Vermögen bezahlt. Kaution bekommt er ja von seiner alten Wohnung wieder, die kann er aber auch vorstrecken.
Wenn das JC seine alte Miete übernehmen würde, bezieht sich das auf die KM oder KM+NK. Wie sieht es mit den HK aus? Werden die für die neue (nicht angemessene) Wohnung zu 100% übernommen? Oder kann das JC das anteilig auf die nicht angemessenen qm (7qm) kürzen? Was ist, wenn es in ein paar Monaten eine NK Erhöhung gibt?