Umziehen während der Arbeitszeit
Bei uns in der Firma gibt es eine Garderobe in der man sich umziehen kann, allerdings wird verlangt dass man erst nach dem Umziehen einstempelt und vor dem umziehen ausstempelt ich frage mich warum? In meinen Augen ist das Umziehen Arbeit, schließlich wäre dies gar nicht nötig würden meine Arbeitsbedingungen dies nicht erfordern. Wie schaut das also aus? Darf ich schon vor bzw. nach dem Umziehen stempeln oder muss ich mich an die Vorlagen der Geschäftsleitung halten?
8 Antworten
Das UMZIEHEN gehört nur dann zur Arbeitszeit, wenn es nur Arbitszeit, wenn die Art der Arbeitskleidung es ausschließt, auf dem Weg zur Arbeit getragen zu werden! z.B. Wenn es in einen REINRAUM geht, oder die Arbeitskleidung den Betrieb "NICHT VERLASSEN DARF"!
Also Blaumann gilt nicht pauschalt. Das Urteil ist eigentlich eindeutig und bietet keinen Interpretationsspielraum, wie hier in einigen Texten gern gemacht wird.
Gruß Uli
Wenn Du Dich zu Hause umziehen würdest, könntest Du die Zeit auch nicht anrechnen lassen. Ich würde sagen, das ist okay. Wenn Arbeitsbeginn um 8 Uhr ist, musst Du um 8 Uhr bereit sein.
Edit: Es gibt dazu ein Urteil und das Umziehen scheint tatsächlich zur Arbeitszeit zu gehören. http://www.wbs-law.de/arbeitsrecht/anziehen-von-berufskleidung-gehort-zur-arbeitszeit-37349/
"...und sie vor Beginn der Arbeit im Betrieb angezogen werden soll..." --- das setzt vorraus das es VERBOTEN wäre schon mit der berufsbekleidung zur Arbeit zu kommen, etwa aus Hygiene gründen. Ein zb Baumarkt Mitarbeiter dürfte von diesem Urteil eher nichts haben!
Wenn es sich um eine vom AG vorgeschriebene Dienst/Berufskleidung handelt, gehört das Umziehen zur Arbeitszeit. Wenn es sich, nur um pivate Arbeitsklamotten handelt, die man auch anderswo tragen könnte oder zu hause anziehen, dann gehört es wohl nicht zur Arbeitszeit. Kommt alsi auf die Klamotte an. Das hab ich ich im Netz gefunden:
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass wenn der Arbeitgeber das Tragen von Berufskleidung vorschreibt und sie vor Beginn der Arbeit im Betrieb angezogen werden soll, auch das Umkleiden zur Arbeitszeit gehört (Az.: 5 AZR 678/11). Somit hat das BAG eine Korrektur zu seiner vorherigen Rechtsprechung vorgenommen, da es noch im Jahr 2000 eine Vergütungspflicht abgelehnt hatte (Az.: 5 AZR 122/99). http://www.wbs-law.de/arbeitsrecht/anziehen-von-berufskleidung-gehort-zur-arbeitszeit-37349/
Dann wäre dein Anfahrtszeit ja auch Arbeit - lässt sich ja auch nicht vermeiden! Umziehen ist KEINE Arbeit! Du könntest ja zb Zuhause schon arbeitskleidung anziehen!
Du hast dich schon an die Weisungen des AG zu halten das ist doch klar
Das war aber nicht die Frage.
Querulanten werden immer zuerst entlassen
Selbst wenn du im Recht bist bekommst du Recht und bist der nächste der geht
Weil ich auch dumm genug bin damit selbst zu Geschäftsleitung zu rennen. Ich gehe damit zum Betriebsrat und der leitet alles weitere in die Wege, wer den Denkanstoß gebracht hat wird die Geschäftsleitung sofern der Betriebsrat seinen Pflichten nachkommt nie erfahren.
Jemand, der auf sein Recht besteht, ist nicht zwangsläufig ein Querulant und hat auch nicht auf sein Recht zu verzichten, damit er seinen Arbeitsplatz behält.
Ja aber nicht wenn diese gegen das Arbeitsrecht verstoßen und ob dem so ist versuch ich ja gerade heraus zu finden.