umwandlung von einfamiliehaus in zweifamilienhaus notariell

3 Antworten

Dafür musst Du gar nichts machen. Es bedarf weder einer Umwidmung noch eines Notarvertrages.

Zwei Mietverträge - und fertig.

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Das ist keine steuerrechtliche sondern eine baurechtliche Frage. Ob Du ohne bauliche Änderungen (die ggfs. genehmigungspflichtig sind) überhaupt eine bauliche Trennung zwischen den jeweiligen Wohneinheiten herstellen kannst, kann nur ein Architekt vor Ort nach Begehung und evtl. gutachterlichen Stellungnahmen Dritter beantworten. Einkommenssteuerlich gesehen sind das dann eben 2 Mietverträge statt einem; zu klären wären aber gewichtige Fragen hinsichtlich der Nebenkostenabrechnung, der Aufteilung von Wasser/Strom/Heizung etc. pp.

Wenn das räumlich getrennt möglich ist, dann vermiete es. Du musst bloß eine Änderung der Abschreibung beim Finanazamt beantragen.