Umstellung von 1 auf 2 schichtbetrieb

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Was steht denn zur Arbeitszeit im Arbeitsvertrag? Ist Beginn und Ende der Arbeitszeit festgelegt?

Wenn es keine Vereinbarung zum Schichtbetrieb gibt, kann der AG dies nicht so einfach anordnen. Wenn er das einführen möchte und die Belegschaft zieht problemlos mit, hat er Glück gehabt, Möchte ein AN keine Schichtarbeit leisten und hat sich arbeitsvertraglich auch nicht dazu verpflichtet, muss er vom AG eine Änderungskündigung mit den neuen Bedingungen bekommen.

Er hat dann verschiedene Möglichkeiten:

  • Er nimmt an und arbeitet zu den neuen Vereinbarungen.

  • Er lehnt ab und hat damit eine Kündigung erhalten gegen die er innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung gerichtlich vorgehen muss.

  • Er nimmt unter Vorbehalt an. Da behält er auf jeden Fall seine Arbeit. Er arbeitet vorerst zu den neuen Konditionen und reicht innerhalb von drei Wochen Klage beim Arbeitsgericht ein. Das Gericht stellt dann fest, ob die Änderungskündigung wirksam ist. Gilt die Änderungskündigung nicht, kann der AN zu den alten Bedingungen weiter arbeiten gehen. Ansonsten gelten dann die neuen Schichtzeiten.

Die Klage beim Arbeitsgericht reicht man bei der Rechtsantragstelle ein und sie ist kostenlos.

Schichtzulagen für Spätschicht sind nicht gesetzlich festgelegt. Gilt also kein Tarifvertrag und es gibt, mangels Betriebsrat, auch keine entsprechende Betriebsvereinbarung, muss der AG auch keine Schichtzulagen bezahlen.

Wäre es denn jetzt nicht endlich an der Zeit einen Betriebsrat zu gründen? Es sind momentan sowieso Betriebsratswahlen. Das ist ein günstiger Zeitpunkt, da man sich momentan sehr viele Informationen holen kann. Ihr könnt auch bei der Gewerkschaft nach Hilfe zur Betriebsratsgründung fragen.

tommy800 
Beitragsersteller
 23.02.2014, 17:51

Beginn und Ende ist nicht festgelegt aber de steht auch nichts von Schichtarbeit. Leider ist es bei uns so das der Chef die die nicht mitziehen wie er es sich vorstellt gefeuert wird. Da nimmt man keine Rücksicht auf Arbeiter welche sage und schreibe schon 35 Jahre im Betrieb sind. Auf dem Arbeitsgericht ist er Stammkunde wenn man es mal so sagen will und hat bis jetzt jeden Prozess verloren da zahlt er lieber Abfindung aber er ist den Mitarbeiter welcher aus der Reihe Tanzt los. Danke für Deine schnelle und fachliche Antwort

Hexle2  23.02.2014, 18:29
@tommy800

Gibt es keine Möglichkeit, dass bei so vielen Beschäftigten ein Betriebsrat gegründet wird? Das wäre momentan die beste Möglichkeit, den AG zu bremsen.

Ihr seid zwar ein nicht so kleines Unternehmen aber wahrscheinlich hat jeder Angst um seinen Arbeitsplatz und lässt sich daher sehr vieles gefallen was nicht in Ordnung ist. Da habe ich zwar sehr viel Verständnis, es wird sich so aber auch in Zukunft nichts ändern.

Gut wäre natürlich ein Zusammenhalt der AN gegen die Willkür des Chefs aber das wird wohl auch nur Wunschdenken sein.

Maximilian112  23.02.2014, 18:39
@Hexle2

und bevor hier noch mehr gefeuert werden lasst Euch zur Wahl des Betriebsrates von der IG Metall unterstützen, falls ihr Euch entschließen könnt!

Da kann dir die IG Metall trotzdem zu Rate sein. Dafür muss der Betrieb nicht tarifgebunden sein. Wenn der Betrieb in Zukunft zweischichtig gefahren wird, kannst du dich nicht dagegen sperren. Du kannst dann nur selbst die Konsequenz ziehen, und dir einen anderen Job suchen.

tommy800 
Beitragsersteller
 23.02.2014, 18:45

Das mit dem anderen Job suchen haben schon mehrere gemacht aber da platzt mir schon wieder der kragen. Die Firma wo sich mehrere beworben haben hat nachgefragt warum soviele gleichzeitig wechseln wollen ob da eine betriebsschließung ansteht. Dann hat unser Personalchef mit denen doch tatsächlich ein Abkommen getroffen das sie keine von unserer Firma einstellen dürfen da fällt euch nichts mehr ein .

Hexle2  23.02.2014, 19:27
@tommy800
da fällt euch nichts mehr ein .

Doch! Betriebsrat gründen und zwar sofort. Wie ich schon geschrieben habe, geht zur Gewerkschaft und holt Euch jede Unterstützung die Ihr bekommen könnt. Ihr tut Euch für die Zukunft einen Gefallen.