Arbeitsverweigerung bei Betriebsfeier?

5 Antworten

Nun wenn es denn zur Arbeitsverweigerung zählt müssen wir halt einmal in den Arbeitsvertrag schauen. Ist dort Frankfurt als Arbeitsort fixiert dann verweigert eigentlich der Betrieb.

Sollte das also zutreffen biete für den genannten Tag Deine Arbeitskraft an (für Deine normale Tätigkeit). Mal sehen was der Betrieb jetzt sagt, er kommt nämlich in Verzug.

Aber eigentlich sollte man wegen einem Tag nicht die Rechtskeule rausholen. Vielleicht gibt es auch einen Kompromiß mit dem beide Seiten leben können.

Hey,

Ob der Arbeitnehmer an einer Betriebsfeier teilnehmen muss oder nicht, hängt ganz von der Art der Feier ab. Wird im Rahmen der Arbeitszeit eine festliche Mitarbeiterversammlung mit arbeitsbezogener Rede angekündigt, besteht also ein Bezug zur Arbeit, so sollte man der Einladung, wie bei jeder Mitarbeiterversammlung, nachkommen. Es handelt sich dabei dann um Arbeitszeit. (§ 611 BGB). Geht es bei dem Ereignis jedoch nicht unmittelbar um die Arbeit, so ist kein Mitarbeiter zur Teilnahme verpflichtet.

Ein anderer Aspekt ist der Versicherungsschutz.

So sagt z.B. die BGFE
"Eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung (z. B. Betriebsfeier oder Betriebsausflug) ist versichert, wenn sie der Pflege der Verbundenheit zwischen Betriebsleitung und den Beschäftigten sowie der Beschäftigten untereinander dient und vom Betrieb organisiert und durchgefährt wird. Erforderlich ist die Teilnahme der Betriebsleitung oder eines ihrer Vertreter sowie einer Mindestanzahl der Beschäftigten, die sich nach Art und Größe des Betriebes richtet. Art und Umfang der Veranstaltung sowie deren Beginn und Ende sollten festgelegt sein. Die Veranstaltung und damit der Versicherungsschutz enden mit Erreichen der festgelegten Dauer bzw. wenn die Betriebsleitung das Fest verlässt."

Frag halt einfach nochmal bei deinem Chef nach.

Mfg

Wird die Zeit als Arbeitszeit bezahlt bist du verpflichtet daran teil zu nehmen. Eventuell reicht es auch an der Betriebsversammlung teil zu nehmen und das Besäufnis zu schwänzen. Oder nimm die Freundin mit nach Berlin.

Familiengerd  04.09.2015, 12:24

Wird die Zeit als Arbeitszeit bezahlt bist du verpflichtet daran teil zu nehmen.

Das ist falsch!
Selbst wenn die Betriebsfeier während der Arbeitszeit abgehalten wird, ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, an der Feier teilzunehmen; er kann dann allerdings nicht einfach zu Hause bleiben, sondern muss entweder arbeiten oder - wenn das nicht geht - Urlaub nehmen.


Bekommst du die Zeit bezahlt oder als Zeitausgleich vergütet? Ist es am Wochenende und laut Arbeitsvertrag deine Arbeitszeit? Ist es nur eine Feier oder auch eine Art "Meeting"?

Wenn nicht, würde ich sagen es ist eine freiwilige Veranstaltung. Ich denke auch nicht, dass es eine arbeitsvertragliche Pflicht ist, eine Feier zu besuchen.

Wenn es einen Betriebsrat gibt, frag doch mal dort.

"Für die Arbeitnehmer gilt: Der Besuch der Weihnachtsfeier ist nicht gesetzlich geregelt. Ihr Besuch ist damit vom Grundsatz her freiwillig. Findet die Veranstaltung aber innerhalb der regulären Arbeitszeit statt, müssen Arbeitnehmer, die nicht an der Feier teilnehmen wollen, stattdessen arbeiten. Geht das nicht, weil der Betrieb zu dieser Zeit eingestellt ist, dürfen die feier-unlaunigen Mitarbeiter erst nach Hause gehen, wenn der Arbeitgeber dies ausdrücklich erlaubt hat. Andernfalls verstoßen sie gegen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten "

Quelle: http://www.zeit.de/karriere/beruf/2012-11/faq-arbeitsrecht-weihnachtsfeier