Umschulung (LTA) zum Erzieher bei der deutschen Rentenversicherung nicht möglich?
Hallo Comunitiy, Folgende Sache: Bei einem privaten Unfall 2013 habe ich mir das linke Handgelenk gebrochen. Seit dem kann ich in meinem "zuletzt ausgeübten Beruf" als Koch nicht mehr arbeiten. Erst kam Krankengeld, dann Arbeitsamt, dann Reha, dann ALGII. Antrag auf LTA habe ich endlich( nach ganz viel Nervenkrieg und Wiederspruch) bei der DRV genehmigt bekommen. Während meiner "freien" Zeit habe ich mich schon mal beruflich neu orientiert und kann mir richtig gut vorstellen als Erzieher zu arbeiten. Ich habe auch schon einiges dafür getan. Arbeitspsychologisches Gutachten des Arbeitsamtes, Berufsinterreseninventar mit Berufsempfehlung und Ergebnisrückmeldung K2 (ebenfalls AA). Bei der Fachschule für Erzieher habe ich mich vorsorglich auch schon mal beworben. Sämtliche Tests und Vorbereitungen weisen darauf hin, das Erzieher für mich eine durchaus positive Berufswahl darstellt und meinen Interressen und Neigungen entspricht. Sogar den Schulplatz habe ich (wiedererwartend) sofort bekommen. Bis dahin alles kein Problem. Das AA hat mich in allen Belangen unterstützt und beraten, bis hin zum ausdrucken der Bewerbungen für die einzelnen Erzieherschulen. Nun kommt die Rentenversicherung daher und sagt mir bei der Reha-Beratung im zweiten Satz: "Tut mir Leid, aber wir Schulen nur zweijährige Berufe -oder Berufe die auf zwei Jahre verkürzt werden können- um. Sämtliche Sozialpädagogischen Berufe dauern aber 3 Jahre für eine fundierte Ausbildung. Nun meine Frage(n): Wird seit neuestem kein Mensch mehr als Erzieher umgeschult? Wieso kann das Arbeitsamt so eine Umschulung genehmigen und die DRV nicht? Die sollten doch in dem Fall (was Leistungen angeht) gleiche Chancen bieten. Habe ich was übersehen? Umschulungen, wie in meinem Fall, sind bestimmt nicht freiwillig angeregt. Warum wird mir mein Wunschberuf (für den ich dann auch noch sämtliche Vorraussetzungen nebst Interresse erfülle) verweigert? Nur weil die DRV nicht schafft, was das Arbeitsamt kann, und ich das Pech habe zu lange in die DRV eingezahlt zu haben, darf ich jetzt irgendeinen Beruf lernen (und 30 Jahre darin arbeiten), der mich eigentlich gar nicht Interressiert? Hat vielleicht einer von euch noch eine Idee oder einen Hinweis, was ich machen kann, um meinen "zweiten" Wunschberuf doch noch zu lernen. Kann ja sein das selbst meine Reha-Beraterin nicht alles weis. Ich bin ein klein wenig verzweifelt, gebe aber noch nicht auf. Vielen Dank schon mal für eure Antworten
2 Antworten
Gehe Erstmal in den Widerspruch und Schreibe denen nochmal es geht um eine Umschulung und nicht um eine Ausbildung.Auch würde ich mich in der Schuhle nach der Genauen zeit der Umschulungsdauer Erkundiegen Auch gibt es manchmal möglichkeiten die dauer zu verkürzen wen man zb die Grundkentniesse und gundfähiegkeiten Schon in dem Eigentlichen Beruf erworben hat.Auch ist die Begründung zu Einfach gehalten um sowas absagen zu können .Ich Persönlich kenne nur einen Grund der sich von den bedingungen des Arbeitsamtes unterscheidte und das ist das man bei der Zb Rentenversicherung mehr geld als vom amt währen einer umschulung bekommt ansonsten sind die bedingungen identisch.Je nach bundesland kann sie auch 2 oder 4 Jahre dauern Damit haben sie es sich zu einfach gemacht es mal so abzulehnen .
Gegen den Bescheid von der Deutschen Rentenvesicherung würde ich erstmal Widerspruch einlegen, mit dem Hinweis, dass sogar bereits das Arbeitsamt hier willens war, dass diese Umschulung erfolgen kann. Viel Glück. lg Lilo
Ich würde die auch mal darauf hinweisen, dass Du sonst weiterhin den Staat Geld kosten würdest. Du bist willig zu arbeiten und hättest wieder eigenes Einkommen. So manche Bescheide von der Rentenvesicherung kann man mit normalem gesunden Menschenverstand einfach nicht erklären. Man kann zweimal Widerspruch gegen Bescheide der Rentenvesicherung erheben, dann geht die Sache ans zuständige Amtsgericht - mal sehen, was die dann sagen werden.