Medizinsche Reha als Arbeitsfähig entlassen aber LTA empfehlung alter Beruf unter 3 Stunden ausübbar

4 Antworten

Hallo fusselbaby,

Sie schreiben:

Medizinsche Reha als Arbeitsfähig entlassen aber LTA empfehlung alter Beruf unter 3 Stunden ausübbar<

Antwort:

Sie schreiben leider nicht, ob Sie vor dem 2.1.1961 oder nach dem 1.1.2916 geboren sind!

Wenn Sie nach dem 1.1.1961 geboren sind, dann spielt Ihr Beruf keine Rolle, denn dann können Sie jederzeit auf leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen werden, auch wenn dort überhaupt keine leichten Tätigkeiten verfügbar sind!

Stichwort:

Vertrauensschutz bei Berufsunfähigkeit für vor dem 1.1.1961 Geborene!

WAS SOLL ICH TUN?<

Antwort:

Nur Sie als die betroffene Person können letztendlich beurteilen, wie es um Ihre Belastbarkeit bestellt ist!

Natürlich spielt bei allen Überlegungen nicht zuletzt auch das Alter eine Rolle mit!

Wenn Sie davon ausgehen, daß Sie dauerhaft nicht mehr belastbar sind, dann bleibt Ihnen eigentlich nur der Antrag auf Erwerbsminderungsrente!

Wenn Si edavon ausgehen, daß Sie weiterhin wieder belastbar sind, dann müßten Sie sich ggf. nach einer anderen Beschäftigung umsehen und Bewerbungen in Angriff nehmen!

Sollten Sie sich für einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente entscheiden, müßen Sie Ihre Hausuafgaben gründlich machen, sonst haben Sie kaum Erfolg!

google>>

erwerbsminderungsrente.biz/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/

google>>

patientenberatung.de/

google>>

deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

google>>

vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung

google>>

vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/9196/der_schwerbehindertenausweis

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Du hast doch die Empfehlung bekommen, den Rentenantrag (Minderung der Erwerbsfähigkeit) zu stellen.

Warum tust du es denn dann nicht? Bei den Beratungsstellen der DRV kannst du das in der normalen Geschäftszeit erledigen du rauchst nicht mal einen Termin. Dann musst du nur mit einer Wartezeit von ca 2 Stunden rechnen.

Aber Zeit hast du ja schließlich

Du hast zwei chronische Krankheiten, die dir niemand "wegzaubern" kann.

fusselbaby 
Beitragsersteller
 10.01.2015, 11:01

Danke ich habe heute meinen Antrag auf Berufliche Reha zur Post gebracht jetzt heißt es warten und hoffen um die genehmigung, In der Fachklnik die ich besuchte gibt es sozialarbeiter das hätte man alles von dort aus machen können aber NEIN warum auch. die 3 wochen erholung sind nun für die katz..

das mit deinem alten alltag (arbeit)funktioniert laut deiner ausage nicht mehr.du bist aber als arbeitsfähig für den allgmeinen arbeitsmarkt entlassen .so richtig ? war es eine reha der krankenkasse oder der rentenkasse ?

fusselbaby 
Beitragsersteller
 09.01.2015, 17:56

Stationäre Reha Fachklinik für Haut & Rheuma auf dem entlassungs schreiben steht Arbeitsfähig . MDK der Krankenkasse sagte damals im gutachten das ich aktuell mein beruf nicht mehr als 3 stunden ausüben könnte und ich nicht vermittelbar bin. Laut reha soll ich an einer LTA teilnehmen

mohrmatthias  09.01.2015, 18:39
@fusselbaby

entscheidend ist was die rentenkasse sagt.und die sagt arbeitsfähig. hier steht erstmal alles wissenswerte drin. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/02_Rehabilitation/02_leistungen/07_berufliche_reha/berufliche_reha_node.html

um es auf deutsch zu sagen das arbeitsamt kann mit dir nichts mehr anfangen.du kostest nur geld.also schickt man dich zur nächsten stelle.jetzt ist die rentenversicherung für dich zuständig.

fusselbaby 
Beitragsersteller
 09.01.2015, 18:58
@mohrmatthias

Wer bezahlt mich ??? bis die LTA beantragt ist...

mohrmatthias  09.01.2015, 19:09
@fusselbaby

welche leistung erhälst du im moment,von wem und wie lange noch ?

fusselbaby 
Beitragsersteller
 09.01.2015, 19:54
@mohrmatthias

Montag war ich beim AA was wollen sie hier bis zum 15.12 2014 KG, 16.12.2014-3.01.2015 ÜG DRV BUND Montag war ich auch noch beim Hausarzt dieser hat mir einen Auszahlschein ausgestellt. bis zum 20.01.2015 heute rief mich schon die IKK an war aber nicht zu hause

mohrmatthias  09.01.2015, 20:04
@fusselbaby

vom 16.12.14 -3.1. 15warst du bei der reha ?die krankenkasse wird jetzt versuchen dich relativ schnell loszuwerden.(entschuldige den ausdruck )du mußt jetzt recht schnell die leistungen zur teilhabe am arbeitsleben beantragen damit du nicht ohne leistung da stehst.versuche am montag auch beim vdk vorzusprechen.schildere dein problem .die sind auf solche fälle spezialisiert.

fusselbaby 
Beitragsersteller
 09.01.2015, 20:07
@mohrmatthias

Ok Danke dir ich werde montag auch nochmal in der Fachklinik anrufen.. bezüglich eines geänderten entlassungsbescheid. Ich und die IKK sind eh keine guten Freunde. weil die einen Fehler nach dem anderen machen . Meine reha unterlagen gingen an die falsche adresse weil die Hauptstrße dahinter fehlte das war ein krampf 15.12.14-3.1.2015 war ich in reha

mohrmatthias  09.01.2015, 20:16
@fusselbaby

solange man einzahlst,seine steuern schön bezahlt ist man der beste.aber wehe du bist krank und sie müssen für die kranken geld ausgeben.da sind alle gleich.

viel erfolg und gute besserung.

fusselbaby 
Beitragsersteller
 09.01.2015, 20:22
@mohrmatthias

Danke ich kämpfe weiter um mein Recht , wird meiner krankheit zwar nicht gut tun aber so gehts auch nich auch kranke menschen müssen von etwas leben.

Hallo,

am besten diese Stelle kontaktieren:

patientenberatung.de

Hier ist die Definition von Arbeitsunfähigkeit beschrieben:

https://www.g-ba.de/downloads/62-492-817/AU-RL_2013-11-14.pdf

Gruß

RHW