Umsatzsteuernachzahlung absetzen?
Ich mußte Umsatzsteuer nach einer Prüfung nachzahlen. Soll ich die Nachzahlung in meine neue Umsatzsteuer- und Einkommensteuererklärungen (EÜR) eintragen? Wenn ja, dann wo? Als Steuervoranmeldung, obwohl sie keine ist?
3 Antworten
Sie ist in der EÜR als Ausgabe zum Zeitpunkt der Zahlung anzusetzen (auch Zinsen oder Säumniszuschläge) - in die Umsatzsteuervoranmeldung und in die Umsatzsteuererklärung kommt die Zahlung nicht.
und wofür soll es die Zeile "An das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer" geben" ......
"An das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer". Bedeutet es, daß sie auch in der Umsatzsteuererklräung erwähnt werden sollen. Denn die Zahlen in dieser und EÜR werden sich unterscheiden. Wenn ja, dann wo?
"wurzelsepp" hat das schon richtig geschrieben - hier werden alle Umsatzsteuerzahlungen erfaßt, egal um welche Veranlagungszeiträume es sich handelt - das ist ja auch sonst so, weil die Umsatzsteuer Dezember auch erst im Januar des Folgejahres abfließt...
Aber NICHT in Jahreserklärung aufnehmen...
bei Dauerfristverlängerung ist natürlich der Abfluß erst im Februar...
Eine Nachzahlung erfolgt aufgrund eines Steuerbescheides und ist nicht in einer Voranmeldung einzutragen!
Frag Deinen Steuerberater. Wenn Du keinen hast, dann lies das Einkommensteuergesetz (ja - richtig gelesen, das Einkommensteuergesetz) oder such Dir einen Steuerberater!
Danke für die kurze und klare Antwort. Also, unter „Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben“?