Umsatzsteuernachzahlung absetzen?

3 Antworten

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Sie ist in der EÜR als Ausgabe zum Zeitpunkt der Zahlung anzusetzen (auch Zinsen oder Säumniszuschläge) - in die Umsatzsteuervoranmeldung und in die Umsatzsteuererklärung kommt die Zahlung nicht.

Stephanie12 
Beitragsersteller
 05.05.2016, 18:37

Danke für die kurze und klare Antwort. Also, unter „Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben“?

wurzlsepp668  05.05.2016, 18:44
@Stephanie12

und wofür soll es die Zeile "An das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer" geben" ......

Stephanie12 
Beitragsersteller
 05.05.2016, 19:39
@wurzlsepp668

"An das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer". Bedeutet es, daß sie auch in der Umsatzsteuererklräung erwähnt werden sollen. Denn die Zahlen in dieser und EÜR werden sich unterscheiden. Wenn ja, dann wo?

DerSchopenhauer  05.05.2016, 20:59
@Stephanie12


"wurzelsepp" hat das schon richtig geschrieben - hier werden alle Umsatzsteuerzahlungen erfaßt, egal um welche Veranlagungszeiträume es sich handelt - das ist ja auch sonst so, weil die Umsatzsteuer Dezember auch erst im Januar des Folgejahres abfließt...

Aber NICHT in Jahreserklärung aufnehmen...

DerSchopenhauer  05.05.2016, 21:03
@DerSchopenhauer

bei Dauerfristverlängerung ist natürlich der Abfluß erst im Februar...

Eine Nachzahlung erfolgt aufgrund eines Steuerbescheides und ist nicht in einer Voranmeldung einzutragen!

Frag Deinen Steuerberater. Wenn Du keinen hast, dann lies das Einkommensteuergesetz (ja - richtig gelesen, das Einkommensteuergesetz) oder such Dir einen Steuerberater!