Motorradführerschein aus der Türkei in Deutschland gültig?

5 Antworten

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Ein türkischer Führerschein muss in Deutschland nach 6 Monaten umgeschrieben werden, wenn du ihn weiter nutzen willst .. dh. theo und prak. Prüfung .. Antrag (ca. 45,- €) .. Tüv (ca.135,- €) .. dazu noch Sehtest .. Foto .. Übersetzung vom Führerschein (ca- 60,- €) .. dazu musst du deinen Wohnsitz 185 Tage in der Türkei gehabt haben .. 

Denke mal sonderlich viel bei sparen wirst du nicht. ^^

Knochi1972  22.07.2016, 22:17

Doch, da spart man schon, weil die Pflichtstunden nicht absolviert werden müssen. Eine Übersetzung des Führerscheins ist auch nicht unbedingt notwendig, da würde ich mal bei der dann zuständigen Fahrerlaubnisbehörde anfragen.

diePest  23.07.2016, 21:11
@Knochi1972

Eine Übersetzung ins deutsche ist immer nötig. 

Klar..die Sonderfahrten spart man .. aber .. dafür hab man ja in der Türkei auch schon Geld gezahlt .. mit dem Geld was dann hier anfällt, bekommt man vermutlich den Schein auch hier. Weiß nicht, was A in der Türkei so kostet. 

Würde ihn lieber in Deutschland durchführen, denn ich glaube türkei und deutschland hat bestimmt komplett andere StVO usw.. 

Ich würde lieber warten

Hab schon den Führerschein für 125ccm^^, in DE gemacht

M4H0M4T1X 
Beitragsersteller
 21.07.2016, 15:41

aber hier ist er so geil guenstig :D

Knochi1972  22.07.2016, 22:19

Ich glaube nicht, dass das so schnell kommen wird. Und dass das auch für Motorräder gelten wird, würde ich auch nicht garantieren. Die meisten Abkommen der in Anlage 11 der FeV gelisteten Staaten beschränken sich auf die Klasse B.

M4H0M4T1X 
Beitragsersteller
 21.07.2016, 15:40

gilt das auch fuer motorraeder?

Du darfst mit dem türkischen Führerschein 6 Monate lang fahren !

Um ihn umzuschreiben musst du die theoretische und praktische Prüfung ablegen !

Du wirst also in Deutschland nochmals ein paar Fahrstunden bekommen !

Die Sonderfahrten , Sehtest USW . Braust du nicht mehr zu machen

Hallo,

noch ein weiterer wichtiger Hinweis:

Ein ausländischer Führerschein berechtigt nicht zur Teilnahme am deutschen Straßenverkehr, wenn man zum Zeitpunkt des Erwerbs der ausländischen Fahrerlaubnis seinen ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hatte.

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/gueltigkeit-auslaendischer-fahrerlaubnisse-fuehrerscheine-in-der-bundesrepublik-deutschland.html?nn=58398#doc21710bodyText7

Daran könnte dein Vorhaben schon scheitern.

Viele Grüße

Michael