Ummelden - wie hoch ist die Strafe, wenn man's zu spät macht?

9 Antworten

Bei uns in Deutschland gibt es das Bundesmeldegesetz (BMG), in dem es heißt, dass man sich bei einem Umzug innerhalb von 14 Tagen melden muss um die neue Adresse anzugeben. Man muss sich konkret beim Einzug ummelden, was nicht unbedingt zeitgleich mit dem Mietbeginn sein muss.

Man braucht dazu folgende Unterlagen:

  • Meldebescheinigung der Gemeinde
  • Vermieterbescheinigung, soll Missbrauch vorbeugen bezüglich Scheinanmeldungen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • gegbenenfalls eine Vollmacht, wenn man die Ummeldung durch eine andere Person vornehmen lassen möchte

Es handelt sich um eine Ummeldung, wenn man innerhalb eines Meldebezirks umzieht, wenn man in einen anderen Bezirk zieht, ist es eine Anmeldung.

Es ist in Deutschland auch die Meldung eines Zweitwohnsitzes neben dem Hauptwohnsitz nötig.

Schau mal hier: https://www.ummelden.de/Umzug/einwohnermeldeamt-ummeldung.html

Da steht alles was Du brauchst um Dich ummelden zu können. Dabei steht  auch die Höhe der Strafe im Fall der Zuwiderhandlung, das kann von 1000.- Euro bis 50.000 Euro sein. Das allerdings liegt im Ermessen des Sachbearbeiters, man sollte also ein eventuelle Verzögerung möglichst gut und fundiert erklären können.

Also lieber möglichst schnell erledigen, denn machen muss man es ja sowieso.


ich denke,die Ummeldung (meinst du beim Einwohnermeldeamt??) sollte innerhalb von sechs Wochen geschehen. Einen korrekten Personalausweis-also auch die neue Anschrift ist schon wichtig.

Also, ich schließe mich erstmal meinem Vorredner an. Als ich das erste Mal von meinen Eltern auszog war ich noch ein Jahr oder so bei ihnen gemeldet und habe dann einfach beim Einwohnermeldeamt gesagt, dass ich in einer Woche zu dieser Adresse ziehe. Keiner hat das kontrolliert - wie auch?

Aber zur eigentlichen Frage: Ja, das hängt davon ab ob es mit Vorsatz war und wie lange du gebraucht hast, dein Säumnis aufzuholen. Das Strafmaß reicht in manchen Fällen von 10€ Verwarngeld bis 500€ Bußgeld.

Am besten gar nicht erwaehnen, im Zweifelsfalll was von "ewig renovieren" und "bei Eltern/Freundin/Kumpels geschlafen" erzaehlen - so bin ich 6 Monate zu spaet kostenlos davongekommen...

Man sollte das innerhalb von 14 Tagen erledigen und auch den Perso ändern lassen (evtl.braucht man jetzt einen neuen, bei dem vorigen ging ändern noch). So ist das gewünscht. da aber niemand wissen kann, seit wann du da wohnst (man muss keinen Mietvertrag mehr vorlegen), bist du eben erst umgezogen.

Wir mussten damals pro Person 40 DM Strafe zahlen, wegen 6 Wochen. Da hatte ein Sachbarbeiter bei den Nachbarn rumgefragt....obwohl wir zwar in die Wohnung konnten, zum renovieren, aber erst wirklich kurz da wohnten.