Ummeldung - Bin letzten Monat (Oktober) umgezogen. Kann ich mich rückwirkend noch ummelden ohne "Meldebescheinigung" oder geht das generell nicht mehr ohne?

2 Antworten

Das Einzugsdatum ist für eine Vermieterbescheinigung nicht von Bedeutung. Ab dem 1. November wird die Bescheinigung benötigt. Hier kannst Du das am Seitenende nachlesen: https://www.ummelden.de/wohnsitz-ummeldung.html - ummelden kannst Du Dich, wenn Du innerhalb der Gemeinde umgezogen bist. Bist Du in eine andere Stadt gezogen, handelt es sich um eine Anmeldung. 

Das geht nicht mehr ohne.