Ummeldung - Bin letzten Monat (Oktober) umgezogen. Kann ich mich rückwirkend noch ummelden ohne "Meldebescheinigung" oder geht das generell nicht mehr ohne?
2 Antworten
Das Einzugsdatum ist für eine Vermieterbescheinigung nicht von Bedeutung. Ab dem 1. November wird die Bescheinigung benötigt. Hier kannst Du das am Seitenende nachlesen: https://www.ummelden.de/wohnsitz-ummeldung.html - ummelden kannst Du Dich, wenn Du innerhalb der Gemeinde umgezogen bist. Bist Du in eine andere Stadt gezogen, handelt es sich um eine Anmeldung.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Einwohnermeldeamt
Das geht nicht mehr ohne.