Umkehren im absoluten Halteverbot?
Darf ich auf einer Fläche, auf der absolutes Halteverbot ist, umkehren?
Also vorwärts drauffahren, anhalten, rückwärtsgang einlegen und wieder rausfahren?
Oder zählt das Anhalten, wenn ich den Rückwärtsgang einlegen muss, als halten?
4 Antworten
Keine "gewollte Unterbrechung" sondern ein Fahrmanöver -> also zulässig.
Eine Definition des Begriffs „ Halten“ ist in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu finden, wo es in Bezug auf § 12 Abs. 1 StVO heißt: „ Halten ist eine gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung veranlaßt ist.“
Das bedeutet, du darfst anhalten, um den Gang zu wechseln. Halten darfst du aber nicht weil du kurz aufs Handy gucken willst. Wenn du auf die Fläche mit Halteverbot fährst und plötzlich ein Auto kommt, sodass du halten musst, ist das alles legitim.
Was ist das für eine blöde Frage? Warst wohl noch nie in einer Sackgasse mit einer Umkehrzone an derem Ende? In der Zone ist absolutes Halteverbot.
da wird keiner was gegen haben. ist doch kein Halten im klassischen Sinne