Darf ich jemanden im absoluten Halteverbot aussteigen lassen...?

8 Antworten

Eigentlich nicht, aber wenn du schnell wieder wegfährst, ist es nicht ganz so schlimm, , weil es gibt z.B. an vielen Stellen Halteverbot, damit die Feuerwehr da ggf. hinfahren kann und wenn du wieder wegfährst, kann sie das ja auch.

Aber halte lieber ganz kurz, damit es beim Aussteigen nicht gefährlich wird und dann schnell wegfahren.

Nein. Aus einem fahrenden Auto schon mal garnicht.

BTW: Wenn es echt nur ein aussteigen ist würd ich es machen,da sollte glaub ich jeder Beamte bzw. Politese (hoffe das ich es richtg geschrieben hab) ein Auge zudrücken.

Eigentlich ja nicht. Im Absoluten halteverbot darfst du ja leider nicht mal 3 Minuten stehen bleiben, auch wenn du nur zum Postkasten eines Hauses rennst um dort was einzuwerfen. Solltest du erwischt werden, kann dir ein Polizist eine kleine Strafe aufbrummen. Dies liegt aber auch im Ermessen des Polizisten, denn das verursacht ja wieder Schreibarbeit für ihn und Papierkrieg auf der Wache. Vielleicht kämst du auch mit einer mündlichen Verwarnung davon. Hängt aber davon ab, wie die Laune des Beamten ist.

Ja, das darfst du ! Denn du parkst deinen Wagen nicht und noch wichtiger: Du als Fahrer steigst nicht aus. Ich denke, dass Aussteigen allgemein während des Fahrens so eine Grauzone ist. Wenn der, der aussteigt, nicht den Verkehr behindert, drückt die Polizei wohl ein Auge zu.

Funghi76  07.04.2012, 15:14

Falsch. Es ist verboten. Man darf dort nicht anhalten, egal ob der Fahrer drinsitzt oder nicht. Es ist im absolutem HALTEverbot.

HeikeausBerlin  07.04.2012, 15:23
@Funghi76

Er fährt doch noch! ;D

Und dann springt derjenige dann raus? Klasse! Mit der langsamen Fahrt behinderst Du auch den Verkehr....

StraightUp 
Beitragsersteller
 07.04.2012, 15:12

Sehr hilfreich.

henri123  07.04.2012, 15:14
@StraightUp

ich glaube nicht, dass es ein Problem ist, bei halber Schrittgeschwindigkeit (= 3 km/h) auszusteigen ..