Umgehung des Meisterzwang?
Hallo, ich habe mal irgendwo gelesen, dass wenn man ein Handwerkliches gewerbe führen/anmelden möchte, Meister braucht. Ich habe aber auch irgendwo gelesen das man sich einen Meister in diesen Handwerk suchen kann, der dann sozusagen mit seinen Namen dafür grade steht, was man "produziert". Stimmt das so?
Mfg
4 Antworten
Man kann sich zum Einen in einem Bereich selbständig machen, in dem es keine Meisterpflicht gibt (z.B. Hausmeisterservice). Zum anderen kann man dann einen Meister fest einstellen und mit diesem dann auch Aufträge abwickeln, die eine Meisterpflicht haben.
Hallo gecko14,
unglückliche Formulierung mit "Meisterzwang umgehen" - Das geht natürlich nicht.
Wenn Du Dich in einem Handwerk mit Meisterpflicht (z.B. Elektrotechnik, SHK, KFZ, Dachdecker, Zimmerer, Schreiner, Friseur etc.) selbstständig machen willst, so hat das Unternhemn eine Meisterpflicht. Ob Du das selbst bist oder einen festen Angestellten mit Meisterbrief vollzeit beschäftigst ist egal.
Es gibt sogenannte meisterfreie Gewerke, die eigentlich jeder handwerklich begabte Mensch eröffnen kann. Z.B. Fliesen-, Boden, Parkett- und Teppichleger, Gebäudereiniger, Rohr- und Kanalreiniger, Rolladen und Sonnenschutz, Gartenpflege (nicht GaLaBau) - heute bei vielen auch "Hausmeisterservice" gennant. Eine Übersicht zu den zulassungsfreien Handwerken oder handwerksähnliche Gewerbe findest Du hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/anlage_b.html
Anbieten würde sich bei einem meisterpflichtigen Gewerk entweder einen Partner mit Meisterbrief ins Boot zu holen - sprich ihn zu beteiligen oder eben einfach den Meisterbrief selbst zu machen (auf Dauer sicher günstiger)
Übersichten zu nahezu allen Meisterkursanbietern und Gewerken im Handwerk findest Du bei uns im Vergleich:
https://www.fortbildung24.com/handwerk-weiterbildung/meisterschule.html
Übrigens kannst Du dazu natürlich das Meister-BAföG beantragen.
Viel Erfolg und Gruß
Serviceteam FORTBILDUNG24
Ja, das nennt sich "Angestellter" mit Meisterbrief.
Die Möglichkeit gemeinsam mit einem Meister ein Handwerksbetrieb zu gründen besteht auch. In Form z.B. einer KG oder GmbH.
Man kann einen Laden aufmachen wenn man einen Meister als Betriebsleiter einstellt. Den muss man aber auch bezahlen. Kannst Du das?
Wenn nicht, hast Du Pech. Kein Meister kann oder würde aus der Ferne seinen Kopf dafür hinhalten, wenn bei Euch was schief läuft.
wo steht das? leider kein Daumen runter, Irrtum vom Amt ^^
Also in meinem Gewerk habe ich eine Anwesenheitspflicht. Es ist ein Gesundheitshandwerk mit Meisterzwang. Theorethisch darf in meiner Abwesenheit kein Kunde bedient werden. Wenn ich einen Betrieb aufmachen würde und selber nie da wäre, wäre das Betrug, der Laden würde dichtgemacht und ich dürfte alle Verkäufe wieder auszahlen.
Und damit auch seinen Brief riskieren. Das ist nämlich strafbar.