Umgehung des Meisterzwang?

4 Antworten

Man kann sich zum Einen in einem Bereich selbständig machen, in dem es keine Meisterpflicht gibt (z.B. Hausmeisterservice). Zum anderen kann man dann einen Meister fest einstellen und mit diesem dann auch Aufträge abwickeln, die eine Meisterpflicht haben.

Hallo gecko14,

unglückliche Formulierung mit "Meisterzwang umgehen" - Das geht natürlich nicht.

Wenn Du Dich in einem Handwerk mit Meisterpflicht (z.B. Elektrotechnik, SHK, KFZ, Dachdecker, Zimmerer, Schreiner, Friseur etc.) selbstständig machen willst, so hat das Unternhemn eine Meisterpflicht. Ob Du das selbst bist oder einen festen Angestellten mit Meisterbrief vollzeit beschäftigst ist egal.

Es gibt sogenannte meisterfreie Gewerke, die eigentlich jeder handwerklich begabte Mensch eröffnen kann. Z.B. Fliesen-, Boden, Parkett- und Teppichleger, Gebäudereiniger, Rohr- und Kanalreiniger, Rolladen und Sonnenschutz, Gartenpflege (nicht GaLaBau)  - heute bei vielen auch "Hausmeisterservice" gennant. Eine Übersicht zu den zulassungsfreien  Handwerken oder handwerksähnliche Gewerbe findest Du hier:

https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/anlage_b.html

Anbieten würde sich bei einem meisterpflichtigen Gewerk entweder einen  Partner mit Meisterbrief ins Boot zu holen - sprich ihn zu beteiligen oder eben einfach den Meisterbrief selbst zu machen (auf Dauer sicher günstiger)

Übersichten zu nahezu allen Meisterkursanbietern  und Gewerken im Handwerk findest Du bei uns im Vergleich:

https://www.fortbildung24.com/handwerk-weiterbildung/meisterschule.html

Übrigens kannst Du dazu natürlich das Meister-BAföG beantragen.

Viel Erfolg und Gruß

Serviceteam FORTBILDUNG24

Ja, das nennt sich "Angestellter" mit Meisterbrief.

Marcel89GE  25.04.2016, 10:19

Die Möglichkeit gemeinsam mit einem Meister ein Handwerksbetrieb zu gründen besteht auch. In Form z.B. einer KG oder GmbH.

Man kann einen Laden aufmachen wenn man einen Meister als Betriebsleiter einstellt. Den muss man aber auch bezahlen. Kannst Du das?

Wenn nicht, hast Du Pech. Kein Meister kann oder würde aus der Ferne seinen Kopf dafür hinhalten, wenn bei Euch was schief läuft.

Halbammi  25.04.2016, 10:21

Und damit auch seinen Brief riskieren. Das ist nämlich strafbar.

peterobm  25.04.2016, 10:44
@Halbammi

wo steht das? leider kein Daumen runter, Irrtum vom Amt ^^

Halbammi  25.04.2016, 11:57
@Halbammi

Also in meinem Gewerk habe ich eine Anwesenheitspflicht. Es ist ein Gesundheitshandwerk mit Meisterzwang. Theorethisch darf in meiner Abwesenheit kein Kunde bedient werden. Wenn ich einen Betrieb aufmachen würde und selber nie da wäre, wäre das Betrug, der Laden würde dichtgemacht und ich dürfte alle Verkäufe wieder auszahlen.