Gewerbe aufmachen, welche Absicherung für den Scheidungsfall?

6 Antworten

Gütertrennung zu vereinbaren wäre eine Möglichkeit.

Ansonsten gäbe es noch die Möglichkeit vertraglich zu vereinbaren, dass das Gewerbe aus dem Zugewinnausgleich rausgenommen werden soll. Das muss nicht in den 'anfänglichen' Ehevertrag, sondern kann auch hernach als gesonderte vertragliche Regelung zwischen den Ehegatten geschlossen werden.
Hatte ich sogar mal vor mir liegen.

Ehevertrag mit Gütertrennung ist dei einzige Möglichkeit, die ich sehe

.

Macht nachträglich einen Ehevertrag.

Wenn ihr keine Gütertrennung habt dann ist es getrennt. Wenn Ihr eine Gütergemeinschaft habt dann wird alles geteilt

Geh zum Notar und lass dich beraten. Man kann auch entsprechende Eheverträge machen.