Ist es möglich/ erlaubt, einen Handwerksbetrieb zu eröffnen, wenn der Geschäftsführer ein Meister ist, aber der Inhaber nicht?
Angenommen ich wollte einen Handwerker betrieb gründen, wäre aber selbst kein Meister. Dadurch dürfte ich ja theoretisch keinen Handwerksbetrieb führen.
Was wäre aber, wenn ich einen Geschäftsführer einstellen würde, welcher Meister eines Handwerkes ist ( z.B Elektriker o.ä ) ?
8 Antworten
Das ist eine normale Praxis, der Meister muss auch kein Geschäftsführer sein.
Du beschreibst nicht was für ein Handwerksbetrieb, nicht jeder Betrieb braucht einen Meister.
Möglich ist das. Ein Meister ist erforderlich, wenn man auch Azubis hat oder einstellen will.
Der Meister muß nicht als Geschäftsführer fungieren.
Es reicht, einen Meister einzustellen.
Nicht alle Handwerksberufe haben auch eine Meisterpflicht. Dazu beute bei der HWK Nachfragen.
Bei Meisterpflicht reicht es einen zu beschäftigen.
Ausbildung hat nur am Rande mit dem Meister zu tun.
Voraussetzung ist die sog. Berufs- und Arbeitspädagogische Eignung die z.B. bei der IHK abgelegt werden kann.
Somit ist man als Ausbilder geeignet obwohl man kein Meister ist.
Ja, das geht