Gewerbetreibender = Zwingend Mieter?
Ich bin Mieter einer Gaststätte . Jemand anders soll/will das Gewerbe anmelden und den Laden führen. Muss man Ihm einen Untermietvertrag geben damit er das Gewerbe anmelden kann oder reicht es wenn er meinen Hauptmietvertrag vorzeigt. lg
3 Antworten
Wenn man schon am Anfang an ein nahes Ende denkt... Kann man sich dann nicht anders erkenntlich zeigen?
Nichts geht in der Regel über einen ordentlichen Vertrag. Da gehört ja auch eine Kaution rein. Dazu hat so ein Vertrag eine Kündigungsfrist bei Nichtzahlung. Beides zusammen genommen beschränkt den Schaden.
Und wenn der andere das Mietobjekt nicht verlassen will, dann baut man eben neue Schlösser ein. Dazu braucht man ein paar Minuten und einen Bohrer. Stellt dann das persönliche Eigentum zusammen und bringt es vorbei oder setzt Frist zur Abholung.
Irrtum, Mieterschutz gilt in der Hauptsache bei Wohnungen. Bei Gewerbe geht das ganz schnell, da hat man sein Gerichtsurteil sehr schnell. Sowie die erste Miete im Verzug ist, wenn ich mich richtig erinnere geht es los.
Verstehe ich nicht, warum sollte der Ladenführer auf einen Mietvertrag verzichten? Er hat nur so Sicherheit, dass du ihn nicht einfach rauswirfst und er kann seine Mietausgaben absetzen. Also der Reingewinn ist ja dann ein anderer. Deine Mietausgaben kann er nicht absetzen, denn du hast ja nen anderen Namen.
Warum du ein Interesse daran hättest, verstehe ich allerdings:
Die Einnahmen aus der Untermiete sind schwarz auf die Hand (allerdings damit auch illegal)
Der Vermieter kann nicht nein sagen, denn er weiß es nicht mal
Passt dir irgendwas nicht an dem Ladenführer oder hat er jede Menge Geld investiert, kannste ihn einfach vor die Tür setzen und alles aufgebaute ist deins.
Nein es geht mir darum das ich einen Pakt mit dem geschlossen habe das er den Laden führen kann da er mir bei ein paar dingen geholfen hat. Jedoch Habe ich angst davor das er wenn er einen Untermietvertrag hat einfach die Miete nicht Zahlt...ein vertrag mit 3 Monatiger Kündigungsfrist würde auch nichts nützen da er sich einfach weigern könnte rauszugehen und auf die klage warten würde gegen das Urteil wiederspruch einlegen würde krank machen würde beim termin etc. und es so 1 Jahr vergehen könnte bis der Zwannsvollstrecker kommt. Dieses ganze jahr müsste ich dann die Miete aufbringen die monatlich 1500 Euro beträgt und wäre ruiniert. Sollte ich eher das Gewerbe auf meinen Namen laufen lassen ? Hätte ich da mehr sicherheit ? Oder kann er mir da auch schaden ? was ist wenn er minderjährige reinlässt o.ä. ????? Danke wirklich für jede hilfe . lg
Ein mündlicher Vertrag hat genau dieselbe Hürden.
Und wenn du das Gewerbe auf dich anmeldest, haftest du mit deinem Vermögen für jeden Schaden und auch wenn er Minderjährigen Alkohol gibt.
Folge: Wem man nicht traut, dem untervermietet man nicht.
Übrigens: Was sagt denn dein Vermieter dazu, dass du untervermieten willst?
Welcher Laden läuft denn nur 3 Monate? Dafür lohnt sich ja nicht mal die Einrichtung. Oder ist es so, dass du ihn nach den 3 Monaten weiterführst? Dann mach doch einen Arbeitsvertrag mit ihm. Denn dann ist es ja schon dein Gewerbe und soll danach auch wieder deins sein.
ja das weiß ich mit dem mündlichen vertag.
ob das mit dem gewerbe zwingend so ist wie du meinst weiß ich nicht, denn es gibt viele leute die selber nicht in ihren betrieben arbeiten und deswegen muss es einen weg geben eine andere person in abwesenheit die verantwortung für solche sachen wie minderjährigen probleme etc. zu übergeben. und dieser müsste dann dafür haften.
die vermieter haben nichts egen eine untervermietung.
der laden ist schon eingerichtet. ja das mit dem arbeitsvertrag ist kein problem würde ich machen aber habe halt angst gewerbe auf meinen namen z melden aber selber nicht im laden zu sein, frage mich deshalb wie die anderen selbständigen die nur hin und wieder nach dem rechten sehen es machen .
Das Gewerbeamt wird wohl einen Mietvertrag mit deinem Namen drin sehen wollen, denn wenn du keinen eigenen Vertrag nachweisen kannst, fehlt das Sachbescheidungsinteresse und der Antrag kann abgelehnt werden.
ist nun mal jetzt so.
auch wen ich eine kaution nehme kann der schaden viel größer werden...die kündigungsfrist bringt auch nichts viel wenne r nicht rausgeht und ein neues schloss darf man nicht einbauen mieterschtz wird ganz groß geschrieben. man kann den nur rausklagen wie von mir schon geschildert.