Gewerbe anmelden - Abzüge Kinderzuschlag/Kindergeld etc?

siola55  15.05.2020, 19:18

Wie alt/jung bist du denn - bereits volljährig?

AlKalifaWWE 
Beitragsersteller
 16.05.2020, 13:36

Ich bin 21 Jahre alt und Student

2 Antworten

Also es gibt in D kein Kleingewerbe: du mußt ein "Gewerbe im Nebenerwerb" bei deiner Stadt anmelden!

Infos, Hinweise und viele, viele Tipps findest dazu in klicktipps.de unter "Eigenes Gewerbe gründen": https://www.klicktipps.de/gewerbe.php

Der Kindergeldanspruch ist nicht das Problem, sondern deine kostenlose Familienversicherung. Hier gelten Einkommensgrenzen für dich von aktuell 455€ mtl. Einkommen bzw. Gewinn!

Muss ich das auch (abgesehen vom Finanzamt) auch irgendwo melden?

Beim Finanzamt mußt du nur eine freiberufliche Tätigkeit anmelden; beim Gewerbe kommt das Finanzamt automatisch auf dich zurück nach der Anmeldung bei der Stadt mit einem Fragebogen wegen der Steuerschätzung!

https://www.klicktipps.de/gewerbe-freiberuf.php

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
siola55  15.05.2020, 20:22

Sorry - bitte beachten: 2. Wie wirken sich Einkommen und Vermögen auf den Kinderzuschlag aus?

Ihr Einkommen und Vermögen und das Ihres Kindes werden auf den Kinderzuschlag in unterschiedlichem Umfang angerechnet und reduzieren die Höhe des Kinderzuschlags.
2.1Einkommen und Vermögen des Kindes
Eigenes Einkommen Ihres Kindes, das zu berücksichtigen ist (siehe 3.1 auf Seite16), reduziert den höchstmöglichen Kinderzuschlag von 185 Euro. Es wird nicht in vollem Umfang auf den Kinderzuschlag angerechnet, sondern nur zu 45Prozent. usw.

Nachzulesen im "Merkblatt Kinderzuschlag" der Familienkasse auf Seite 11 u. 16: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kiz2-merkblattkinderzuschlag_ba015395.pdf

siola55  15.05.2020, 20:26
@siola55

3.1Einkommen

Einkommen sind in der Regel alle Einnahmen in Geld. Es kommt nicht darauf an, welcher Art und Herkunft die Einnahmen sind, ob sie zur Deckung des Lebensunterhaltes bestimmt oder steuerpflichtig sind oder ob sie einmalig oder wiederholt anfallen.
Zum Einkommen gehören beispielsweise Einnahmen aus einer nichtselbständigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit... usw.
  1. Das Gewerbe musst du beim Gewerbeamt (in manchen Städten gehört das zum Ordnungsamt) anmelden, nicht beim Finanzamt. Das wird vom Gewerbeamt informiert.
  2. Solange du noch in Ausbildung oder Studium bist, gibt es Kindergeld (und damit auch Kinderzuschlag), unabhängig von deinem Einkommen.
  3. Auf das Wohngeld kann es evtl. EInfluss haben. Da kenne ich mich nicht aus.
siola55  15.05.2020, 20:31
gibt es Kindergeld (und damit auch Kinderzuschlag), unabhängig von deinem Einkommen.

Beim Kindergeld ja - aber beim Kinderzuschlag spielt das Einkommen des Kindes eine Rolle:

2.1Einkommen und Vermögen des Kindes
Eigenes Einkommen Ihres Kindes, das zu berücksichtigen ist (siehe 3.1 auf Seite16), reduziert den höchstmöglichen Kinderzuschlag von 185 Euro. Es wird nicht in vollem Umfang auf den Kinderzuschlag angerechnet, sondern nur zu 45 Prozent. usw.
Einkommen sind in der Regel alle Einnahmen in Geld. Es kommt nicht darauf an, welcher Art und Herkunft die Einnahmen sind, ob sie zur Deckung des Lebensunterhaltes bestimmt oder steuerpflichtig sind oder ob sie einmalig oder wiederholt anfallen.
Zum Einkommen gehören beispielsweise Einnahmen aus einer nichtselbständigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit... usw.