Gewerbe anmelden - Abzüge Kinderzuschlag/Kindergeld etc?
Moin Leute.
Und zwar wollte ich ein Kleingewerbe anmelden für einen Online Shop.
Ich wohne noch bei meinen Eltern und sie beziehen viele Leistungen wie Kinderzuschlag, Wohngeld und natürlich Kindergeld.
Meine Frage ist: Was ändert sich für sie wenn ich jetzt ein Gewerbe anmelde und damit Geld verdiene? Muss ich das auch (abgesehen vom Finanzamt) auch irgendwo melden ?
Danke schonmal
Wie alt/jung bist du denn - bereits volljährig?
Ich bin 21 Jahre alt und Student
2 Antworten
Also es gibt in D kein Kleingewerbe: du mußt ein "Gewerbe im Nebenerwerb" bei deiner Stadt anmelden!
Infos, Hinweise und viele, viele Tipps findest dazu in klicktipps.de unter "Eigenes Gewerbe gründen": https://www.klicktipps.de/gewerbe.php
Der Kindergeldanspruch ist nicht das Problem, sondern deine kostenlose Familienversicherung. Hier gelten Einkommensgrenzen für dich von aktuell 455€ mtl. Einkommen bzw. Gewinn!
Muss ich das auch (abgesehen vom Finanzamt) auch irgendwo melden?
Beim Finanzamt mußt du nur eine freiberufliche Tätigkeit anmelden; beim Gewerbe kommt das Finanzamt automatisch auf dich zurück nach der Anmeldung bei der Stadt mit einem Fragebogen wegen der Steuerschätzung!
https://www.klicktipps.de/gewerbe-freiberuf.php
Gruß siola55
3.1Einkommen
Einkommen sind in der Regel alle Einnahmen in Geld. Es kommt nicht darauf an, welcher Art und Herkunft die Einnahmen sind, ob sie zur Deckung des Lebensunterhaltes bestimmt oder steuerpflichtig sind oder ob sie einmalig oder wiederholt anfallen.
Zum Einkommen gehören beispielsweise Einnahmen aus einer nichtselbständigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit... usw.
- Das Gewerbe musst du beim Gewerbeamt (in manchen Städten gehört das zum Ordnungsamt) anmelden, nicht beim Finanzamt. Das wird vom Gewerbeamt informiert.
- Solange du noch in Ausbildung oder Studium bist, gibt es Kindergeld (und damit auch Kinderzuschlag), unabhängig von deinem Einkommen.
- Auf das Wohngeld kann es evtl. EInfluss haben. Da kenne ich mich nicht aus.
gibt es Kindergeld (und damit auch Kinderzuschlag), unabhängig von deinem Einkommen.
Beim Kindergeld ja - aber beim Kinderzuschlag spielt das Einkommen des Kindes eine Rolle:
2.1Einkommen und Vermögen des Kindes
Eigenes Einkommen Ihres Kindes, das zu berücksichtigen ist (siehe 3.1 auf Seite16), reduziert den höchstmöglichen Kinderzuschlag von 185 Euro. Es wird nicht in vollem Umfang auf den Kinderzuschlag angerechnet, sondern nur zu 45 Prozent. usw.
Einkommen sind in der Regel alle Einnahmen in Geld. Es kommt nicht darauf an, welcher Art und Herkunft die Einnahmen sind, ob sie zur Deckung des Lebensunterhaltes bestimmt oder steuerpflichtig sind oder ob sie einmalig oder wiederholt anfallen.
Zum Einkommen gehören beispielsweise Einnahmen aus einer nichtselbständigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit... usw.
Sorry - bitte beachten: 2. Wie wirken sich Einkommen und Vermögen auf den Kinderzuschlag aus?
Nachzulesen im "Merkblatt Kinderzuschlag" der Familienkasse auf Seite 11 u. 16: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kiz2-merkblattkinderzuschlag_ba015395.pdf