Gewerbeanmeldung Hobbyschrauber
Ein Freund und ich wollen eine Garage mieten um darin als Hobby 50 ccm Roller herzurichten und gewinnbringend wieder zu verkaufen. Wir würden hierfür gerne ein Gewerbe anmelden da wir Miete etc. absetzen möchten. Können wir dafür ein Gewerbe anmelden bzw. müssen wir das nicht sogar da wir eventuell damit ein Geschäft machen? Welche Art Gewerbe wär das? (Sind keine Handwerker von Beruf)
2 Antworten
Es führt nichts an der Handwerkskammer vorbei. Ich meine, dass beim Handel mit Sachen bestimmte Tätigkeiten möglich sind. Doch unter welchen Bedingungen, was und welche - Dringend erst klären. Es ist nicht nur die Unterlassungserklärung, die jeden von Euch viele tausend Euro kosten kann. Sondern auch die Haftung. Wenn Ihr als Gewerbetreibende auftretet, dann haftet Ihr noch viel stärker.
Übrigens könnt Ihr Euch den Spaß dann schenken, wenn Ihr noch nicht volljährig seid. Dafür werdet Ihr vom Vormundschaftsgericht keine Genehmigung bekommen, da in jedem Fall ein hohes Risiko in der Geschäftsidee steckt.
Wenn Ihr das trotzdem alles positiv geklärt habt, dann geht es darum zu rechnen was Ihr an Geld braucht und wo die Kunden herkommen und was die an Geld ausgeben müssen.
Eine Geschichte wäre vielleicht noch extra zu prüfen. Renn-Scooter gibt es treffen, nicht auf dem Nürburg-Ring. Auf dem anderen. Da sind Selbstbauten oder irgendwas unterwegs und tierisch laut. Ist dort kein Problem: Weil auf abgesperrtem Gelände. Wenn Ihr für so ein Szene bauen wollt oder Teile entwickeln, dann wäre auch das mit der Handwerkskammer zu besprechen.
Viel Spaß und Erfolg.
P.S. Wenn die zu dem Ergebnis kommen, dass Ihr nur bestimmte Dinge beim Weiterverkauf machen dürft und Ihr schraubt nur eine Kiste mehr auf - Ich möchte da nicht in Eurer Haut stecken. Also: Sauber bleiben...!!!!
Hallo, ohne Meisterbrief darf man praktisch nichts sicherheitsrelevantes machen, also noch nicht einmal die Bremsbeläge wechseln. Ich würde die Innung vor Ort fragen, was genau erlaubt ist ohne Meister. Meist lohnt sich das dann nicht.
Keine Reparatur sondern einkaufen überarbeiten verkaufen. Um es kurz zu sagen.
Tut da auch die Tatsache dass 50 ccm Roller keinen TÜV benötigen nichts dran ändern?
Wenn man sich als Handelndes Gewerbe anmeldet darf man doch bis zu 10 % des Fahrzeuges überarbeiten. Stimmt das? Und wie soll einem da bitte jemand draufkommen wenn 50% des Fahrzeuges überarbeitet werden?... Es geht ja bei dem vorhaben nur um eine Wiederverkaufswertsteigerung also Motor Wartung, Vergaser einstellen, Lackierung...