Umfasst GG Artikel 2, Absatz 1 auch Tattoos, Piercings, etc.?

6 Antworten

Ich denke schon aber solange du nicht 18 bist haben deine Eltern das Sagen. Falls du dir ein Tattoo/Piercing stechen lassen willst kann ich dir nur den Tip geben es nicht zu tun oder zumindest damit zu warten. Mittlerweile rennt sowieso jeder zweite mit nem Tattoo rum.

sophieb 
Beitragsersteller
 14.08.2013, 01:50

Ja, darüber gab es schon genug Diskussionen mit Mama ;) Aber darum geht es mir nicht.. Es geht darum, dass jemand behauptet hat, man könnte mit Piercings und Tattoos nicht als Zollbeamter arbeiten. Ich kann mir das nicht vorstellen, weil man doch ein Recht darauf hat seinen Körper so zu "verzieren" wie man möchte. Allerding gibt es bei der Bundeswehr ja auch bestimte Regelungen mit Schmuck und Piercings.

MissStress  14.08.2013, 01:54
@sophieb

doch das st leider so bei berufen entscheidet der chef nicht du

sophieb 
Beitragsersteller
 14.08.2013, 01:55
@MissStress

mh okay.. schade.. dankeschön! :)

Klikka  14.08.2013, 02:03
@sophieb

Ich denke Mal wenn du sie nicht gerade im Gesicht hast wird das kein Problem sein. Ein Piercing kannst du sowieso rausnehmen.

sophieb 
Beitragsersteller
 14.08.2013, 02:04
@Klikka

Aber was ist mit Armen und Händen?

jeder kann sich tätowieren lassen - wo er will!! aber mit konsequenzen im beruf muss man auch rechnen, und da gibt es kein gesetz! gott sei dank....

das problem sind sichtbare tattoos!! egal in welchem beruf!! wir haben erzieherinnen oder erzieher die sind großflächig und sichtbar tätowiert - und wir haben die gleiche berufsgruppe - sogar mit dem gleichen träger in unserer stadt - da duldet die KIGA-Leitung keine sichtbaren tattoos! es kommt also immer auf die einstellung des jeweiligen arbeitgebers an!!! --- bei sichtbaren tattoos!!

und ich wir haben polizisten als kunden, die sich tätowieren lassen - sichtbar - weil sie in kreisen ermitteln, da sind tattoos unabdingbar! und soweit gehen die für ihren beruf - mit dem segen des arbeitgebers. die frage die du stellst ist - sorry - relativ naiv! den eine klare antwort gibt es nicht.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/nordrhein-westfalen-polizeibewerber-duerfen-grossflaechig-taetowiert-sein-a-870018.html

sophieb 
Beitragsersteller
 18.08.2013, 19:12

Ich denke nicht dass die Frage "naiv" ist. Naiv wäre es, wenn ich das nicht hinterfragen würde und es einfach so hinnehmen würde. Trotzdem Danke.

annrose66  19.08.2013, 11:42
@sophieb

ich denke schon, dass eigentlich jedem klar sein sollte, dass man mit sichtbaren tattoos z. b. im gesicht oder am hals, mit massiven nachteilen und vorurteilen rechnen muss! aber, in deinem alter, ist das wahrscheinlich nicht naiv! damit wollte ich dir nicht zu nahe treten.

in unserer branche fragen eigentlich immer nur die jüngeren kunden nach tattoos an den händen oder unterarmen. den älteren ist klar, dass das im berufsleben auch heute noch oder besser gerade heutzutage ein absolutes NO GO ist!

und es ist gesetzlich nicht geregelt, aber in der praxis, lernen es die einen - wie z.b. du, durch nachfragen und die anderen (hoffentlich nicht du) durch die schmerzhaften erfahrungen die daraus folgen.

Du darfst dich generell kleiden wie du willst. Ausnahmen bestehen bei einigen Berufen und in der Schule. Auch Tattoos kannst du dir stechen lassen so viele du willst, aber als Minderjährige brauchst du die Genehmigung der Eltern. Das betreffende Grundrecht dafür hast du schon genannt.

Beispielzitat:

Art. 2, Abs. 1 GG

annrose66  14.08.2013, 12:35

das stimmt nicht, tattoos bei minderjährigen... da gibt es keine gesetzliche regelung in deutschland. das fällt unter das BGB und hat nichts mit dem GG zu tun!!

da es sich um körperverletzung handelt, sind bei einem tattoo an minderjährigen die gleichen voraussetzungen wie z.b. bei einer operation !

Deine "Menschenrechte" und somit auf deine freie Entfaltung der Persönlichkeit, bewegen sich auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts.

Das heißt das dir dies von keine staatlichen Institution per Gesetz, Anordnung etc. verhindert werden darf.

Als Beispiel, man dürfte dich wegen nem Tatoo nicht verhaften, oder anders behandeln als jemand anderen...

Bei einem Arbeitsvertrag aber, auch wenn du beim Staat angestellt bist, bewegst du dich auf dem Gebiet des privaten Rechts.

Zwar gelten die Menschenrechte in gewisser Weise dort auch, jedoch finden sie dort auf Grund der Rechte des Arbeitgeber weniger Anwendung.

Als Beispiel:

Ein Chef dürfte, wenn du nicht grad bei der Kirche arbeitest, bei der Arbeitgeberauswahl, keine Unterscheidung wegen der Religion oder ähnlichem machen. Jedoch ist es sein gutes Recht Arbeitgeber auszusortieren die nicht ins Berufsbild passen. Wie zum Beispiel eben massenhaft Tätowierte in Banken und öffentlichen Berufen.

sophieb 
Beitragsersteller
 18.08.2013, 19:13

Alles klar, dankeschön!

Unter 18 müssen das die Eltern erlauben, das ist alles gesetzlich geregelt.. Zur Arbeit kann ich dir nur sagen, dass jeder selbst wissen muss was er tut. Wenn man sich keine Chancen verbauen will, sollte man sich keine sichtbaren Piercings stechen lassen bzw. den Arbeitgeber zuerst fragen. Wenn der Arbeitgeber etwas dagegen hat, wird er immer andere Gründe finden um die gepiercte Person zu entlassen bzw. jemanden gar nicht erst einzustellen..