"Turnusmäßige Wohnungsbesichtigung" rechtens?
Hallo,
gerade habe ich eine Notiz meiner feinen Wohnbaugesellschaft erhalten, dass demnächst eine "turnusmäßige Wohnungsbesichtigung" stattfinden soll.
Wozu soll das dienlich sein? Ist dies überhaupt rechtens?
Was ist mit dem Artikel 13 des GG bezüglich der "Unverletzlichkeit der Wohnung"?
Kann ich dem widersprechen?
Vielen Dank!
6 Antworten
Die Wohnungsbesichtigung ist rechtens und verstößt auch nicht gegen das (Grund-)Gesetz.
Die Unversehrtheit der Wohnung bezieht sich nur darauf, dass man nicht hinter deinem Rücken in die Wohnung darf, außer wenn dies aufgrund von Unfällen (z.B. Brand, Wasserschaden) unvermeidbar ist.
Die Wohnungsbaugesellschaft kündigt sich vorher an und möchte die Wohnung in deiner Anwesenheit besichtigen. D.h. sie klingeln und du lässt sie rein.
Solche Wohnungsbesichtigungen dienen dazu, Schäden an der Wohnung und/oder am Haus zu analysieren, um zu analysieren ob da etwas saniert werden muss. Dabei kann es sein, dass Wasserleitungen, Heizungen, Fenster und/oder die Stromversorgung geprüft werden.
Wenn im Mietvertrag nichts über die Anstreichfarbe steht, dann kann keinesfalls jemand etwas wegen dem Anstrich sagen.
Wohnungsbaugesellschaften ist so etwas meist aber auch egal. Für die sind Miethäuser reine Wirtschaftsobjekte, die durch die gezahlten Mieten Geld bringen und gut...
Es sind meistens eher Privatmieter, die einen aufstand machen, wenn ein Mieter nicht so in der Wohnung lebt, wie es ihnen passt.
sieh nach, was dazu in deinem mietvertrag steht. normalerweise hat der vermieter das recht, nach voranmeldung und terminvereinbarung in betimmten abständen die wohnung zu besichtigen. Auch z.B. wenn umbauten, restaurierungen, neue fenster, bad, etc. vorgenommenwerden sollen muß der vermieter ja vorher den bestand abklären
Die anderen Antworten sagen es: Es ist des Hausbesitzers (oder dessen Verwalters) Recht, sich in angemessenen Abständen über die Bausubstanz, Schäden etc. vor Ort zu informieren. Aber eben nur angemeldet. Und nur in Deinem Beisein. Du brauchst auch keine Schränke oder dergleichen zu öffnen.
Es kann sein, dass der Vermieter sich dieses turnusmäßige Inspektionsrecht im Mietvertrag ausbedungen hat. Ansonsten gibt es hierzu kein "Mietrecht". Allerdings sollte man als Mieter die Kirche auch im Dorf lassen und lieber den Vermieter nach Reparaturbedarf suchen lassen, als sich ansonsten die fehlende, rechtzeitige Schadensanzeige (d.h. Schadensersatzpflicht!) vorwerfen lassen zu müssen.
Weiteres unter: http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Besichtigungsrecht.htm
Einmal jährlich, MIT Anmeldung mußt Du es dulden. Leider.
Danke dir für die Antwort.
Weißt du auch, aufgrund welcher Grundlage der Vermieter das überhaupt darf?
Vielleicht weil ihm die Bude gehört?
Stell dir mal vor, dir gehört etwas und du vermietest es. Du würdest auch ganz gern - zumindest ab-und-zu - mal wissen wollen ob die Mietsache noch in dem Zustand ist, den du erwartest.
Grundlage ist u.a. das Mietrecht.
Mir ist diese Handhabe bislang wirklich unbekannt.
Zwar habe ich auch in der Vergangenheit in Mietverhältnissen gewohnt, aber sowas habe ich trotzdem nie erlebt. Schließlich zahle ich ja Miete und habe eine Kaution hinterlegt.
Es handelt sich eben nun mal um eine private Wohnung und nicht um ein Ladengeschäft, und ich mag einfach meinen Inventar nicht von völlig wildfremden Menschen ausgeguckt bekommen...
Danke für deine Antwort :-)
Ich kenne derartige Wohnungsbesichtigen auch aus vorangehenden Mietverhältnissen nicht, deswegen bin ich da etwas überrascht.
Jedenfalls ist mir generell nicht wohl dabei, wenn Fremde mir in die Wohnung kommen (Ausgucken von Wertgegenständen), vor allem wenn es gleich mehrere Personen sein sollen und ich zu der Zeit alleine bin. Darum werde ich jedenfalls jemanden als Zeugen kommen lassen.
Ich hoffe nur, dass es nicht irgendwie zu Stress kommt, weil ich die Raufaser an einer Wand dunkelblau gestrichen habe... =) Man weiß ja nicht, was sich insbesondere solch großen Unternehmen gegen den "kleinen Mann" einfallen lassen.