"Turnusmäßige Wohnungsbesichtigung" rechtens?

6 Antworten

Die Wohnungsbesichtigung ist rechtens und verstößt auch nicht gegen das (Grund-)Gesetz.

Die Unversehrtheit der Wohnung bezieht sich nur darauf, dass man nicht hinter deinem Rücken in die Wohnung darf, außer wenn dies aufgrund von Unfällen (z.B. Brand, Wasserschaden) unvermeidbar ist.

Die Wohnungsbaugesellschaft kündigt sich vorher an und möchte die Wohnung in deiner Anwesenheit besichtigen. D.h. sie klingeln und du lässt sie rein.

Solche Wohnungsbesichtigungen dienen dazu, Schäden an der Wohnung und/oder am Haus zu analysieren, um zu analysieren ob da etwas saniert werden muss. Dabei kann es sein, dass Wasserleitungen, Heizungen, Fenster und/oder die Stromversorgung geprüft werden.

sieh nach, was dazu in deinem mietvertrag steht. normalerweise hat der vermieter das recht, nach voranmeldung und terminvereinbarung in betimmten abständen die wohnung zu besichtigen. Auch z.B. wenn umbauten, restaurierungen, neue fenster, bad, etc. vorgenommenwerden sollen muß der vermieter ja vorher den bestand abklären

Die anderen Antworten sagen es: Es ist des Hausbesitzers (oder dessen Verwalters) Recht, sich in angemessenen Abständen über die Bausubstanz, Schäden etc. vor Ort zu informieren. Aber eben nur angemeldet. Und nur in Deinem Beisein. Du brauchst auch keine Schränke oder dergleichen zu öffnen.

Es kann sein, dass der Vermieter sich dieses turnusmäßige Inspektionsrecht im Mietvertrag ausbedungen hat. Ansonsten gibt es hierzu kein "Mietrecht". Allerdings sollte man als Mieter die Kirche auch im Dorf lassen und lieber den Vermieter nach Reparaturbedarf suchen lassen, als sich ansonsten die fehlende, rechtzeitige Schadensanzeige (d.h. Schadensersatzpflicht!) vorwerfen lassen zu müssen.

Weiteres unter: http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Besichtigungsrecht.htm

 

Einmal jährlich, MIT Anmeldung mußt Du es dulden. Leider.