Gibt es Vorschrifte bei der Fliesenhöhe im Badewanne mit Dusche im Mietwohnungen?
Hallo,
bei mir ist die Wand bei der Badewanne nur 92 cm (von der Badwanne) hoch gefliest, also ungefähr auf Schulterhöhe. Es ist eine Badewann mit Dusche. Die Wand oberhalb der Fliesen wird beim Duschen immer etwas nass und jetzt nach 2 Jahren ist die Wand etwas verschimmelt, trotz ständiger Beluftung des Badezimmers. Bei der Wohnungsbesichtigung vor 2 Jahren war die Wand bereits so verschimmelt. Es wurde vor meinem Einzug neu gestrichen, aber ich weiss natürlich nicht wie und womit. Der Vermieter wehrt sich dagegen, die Kosten der Verlegung von einer oder 2 zusätzlichen Kachelreihen zu übernehmen, was das Problem langfristig lösen würde meiner Meinnug nach. Kann ich ihm dazu verpflichten? Gibt es Vorschrifte?
Vielen Dank für eure Hilfe! Caroline
3 Antworten
Gute Karten hast Du, wenn ihr beim Abschluss des Mietvertrages schriftlich diesen Mangel aufgeführt hättet. Das wäre ein Beweis, dass der Schimmel schon vor Dir da war! Der Vermieter hätte es entfernen lassen müssen, bevor Du eingezogen warst!
Sicher haben die damals kein Anti-Schimmelmittel genommen, sondern einfach neue Farbe drüber gestrichen!
https://www.anwalt.de/rechtstipps/schimmel-in-der-wohnung-wer-haftet_061766.html
das gibt es natürlich keine Vorschriften! Es ist nicht mal vorgeschrieben, dass auch nur eine einzige Fliese in einem Bad sein müßte! Wie du das lösen kannst? Indem du die Kosten für das höherfliesen selbst übernimmst. Dürfte ca. 200 EUR kosten
Dann nimmt Schimmelex, Streich das ganze Bad mit einer Wandfarbe für Küche und Bad (Feuchträume). Dann noch mit z.B Pufas Tapetenschutz und Anstrichschutz Elefantenhaut (amazon) drüber und der Anstrich ist versiegelt.
Eine kostengünstige Alternative zum teuren nachfliesen.
Außerdem muss der Vermieter diesen Eingriff in die Wohnung genehmigen und kann bei Auszug die Wiederherstellung in den Urzustand verlangen.