Muss ich vor der Blutabnahme zur Arbeit gehen?
Ich bin Diabetiker und muss alle drei Monate im nüchternen Zustand zur Blutabnahme. Meine Arbeitszeit geht täglich von 5.15 Uhr bis 14.00 Uhr. Da mein Arzt erst um 8.00 Uhr die Praxis öffnet, musste ich bislang vorher nicht zur Arbeit kommen.
Meine Begründung: körperliche Arbeit mit längeren Stehphasen könnten das Ergebnis verfälschen. Außerdem ist es so eine Sache mit dem Essen. Ich nehme die letzte Mahlzeit spätestens um19.00 Uhr am Vortag der Untersuchung zu mir. Müsste ich vor der Blutabnahme arbeiten, würde ich um 3.45 Uhr aufstehen müssen, um 5.15 Uhr mit der Arbeit anfangen zu könnnen. Das kann ich kaum schaffen. Ich kann ja erst nach der Blutabnahme um zirka 8.30 Uhr etwas essen. Das halte ich nicht aus!
Ganz wichtig: die verlorene Arbeitszeit von 5.15 Uhr bis zur Blutabnahme um ca. 8.00 Uhr musste ich auch nie nachholen! Das hatten mir unterschiedliche Vorgesetzte bislang so zugestanden. Jetzt habe ich eine neue Vorgesetzte und die möchte, dass ich die knapp drei versäumten Stunden nachhole.
Wie sieht dazu die Rechtslage aus?
Und was wären wohl meine besten Argumente, um mich zu verteidigen?
Es wäre nett, wenn ich Hilfe bekommen könnte!
3 Antworten
Ja es ist doch wohl normal dass du deine Arbeitszeit nachholen musst, die du versäumst.
Es ist schon von deiner Firma nett, dass sie dich in der Arbeitszeit zur Blutabnahme gehen lassen.
Kannst von Glück reden wenn das vorher anders gehandhabt wird, aber es ist selbstverständlich du bist nicht arbeiten und die Zeit bekommst du entweder nicht bezahlt oder muss sie nachholen so einfach ist die Sache.
Da hast du recht, gilt aber tatsächlich nur für die reine Zeit die du beim Arzt bist, nicht der Fahrt weg
jup
Dein Arzt sollte den HbA1c Blutwert bestimmen, zu dem braucht man nicht nüchtern sein. Der zeigt den durchschnittlichen Blutzucker der letzten 100 Tage. Ansonsten kannst du dir selber den aktuellen Blutzucker über einen Bluttrofen aus dem Finger selber bestimmen. Die Geräte dszu gibt es ab 10 Euro in der Apotheke.
Ich sage mal "Danke", war aber nicht das Thema!
Wer sagt denn, dass der Arzt nur den HbA1- Wert wissen will ?
Meist werden andere Wert mit überprüft und dazu wird er nüchtern sein müssen.
Jetzt habe ich eine neue Vorgesetzte und die möchte, dass ich die knapp drei versäumten Stunden nachhole.
Wie sieht dazu die Rechtslage aus?
Das kannst Du hier nachlesen:
Explizit der Nüchternheit bei Blutentnahmen.
https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/arztbesuch-waehrend-der-arbeitszeit/3539812.html
In welchen Fällen hat der Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlte Freistellung?...
Auch sind einige Untersuchungen an bestimmte Uhrzeiten geknüpft, etwa die Blutabnahme: Sie findet morgens statt, weil der Patient nüchtern sein muss. Auch in diesen Fällen muss der Arbeitgeber die Abwesenheit seines Mitarbeiters hinnehmen.
Danke für die Antwort. Es geht aber vorallem um die Frage, ob ich die drei Stunden nachholen muss! Also die Zeit von 5.15 bis 8.00 Uhr.
In welchen Fällen hat der Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlte Freistellung?
... und was danach stand?
Die Frage ist, ist die Blutentnahme zu diesem Zeitpunkt - innerhalb der Arbeitszeit - notwendig.
Bezahlte Freistellung ist Freistellung gegen Bezahlung, ohne sie nacharbeiten zu müssen.
Gebe dir vollkommenend recht
Aber die zeit die man beim Arzt bist wird bezahlt musst dafür aber eine Bescheinigung deiner Vorgesetzten vorlegen.