Privater Vekäufer bei zu Rücknahme verpflichtet?

7 Antworten

Grundsätzlich bist Du auch als privater Verkäufer per Gesetz zur Rücknahme verpflichtet und musst sogar eine Gewährleistung geben. Bei gebrauchter Ware 1 Jahr, bei Neuware sogar 2 Jahre.

Als Privatperson kann man diese Pflicht (für den Verkäufer) bzw. dieses Recht (für den Käufer) per Vertrag ausschließen.

Hier gilt... hast Du dieses Recht eindeutig im Text der Artikelbeschreibung ausgeschlossen, dann musst Du nichts zurück nehmen.

Hast du nichts angegeben bzw. nur bei eBay angeklickt "keine Rücknahme", dann hast Du Pech gehabt. Hier haben die Gerichte eindeutig entschieden, dass dies nicht ausreicht. Damit es als Teil des Kaufvertrages steht, muss es deutlich sichtbar (das heißt auch nicht zu klein, in einer unleserlichen Schrift oder Farbe) IN der Artikelbeschreibung stehen.

Und dann ist es sogar wichtig, wie dieser Ausschluss formuliert ist.

Der empfohlenen Text lautet wie folge (Urheberrechte frei!)

Privatverkauf, keine Rücknahme oder Garantie

mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen zustehende Sachmängelhaftung (auch Garantie oder Gewährleistung genannt) völlig zu verzichten. Der Bieter akzeptiert außerdem mit seinem Gebot, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden auch, dass gemäß dieses Fernabsatzgesetzes kein Wideruf besteht.

Für Sofortkauf Angebote muss man den Text anpassen.

Hattest Du so etwas in deiner Artikelbeschreibung? Wenn nicht, dann musst Du die Ware zurücknehmen und musst den Kaufpreis UND die Versandkosten (Versand zum Käufer) erstatten. Die Versandkosten für die Rücksendung kannst Du dem Käufer in Rechnung stellen.

Zum Foto: Wenn die Abweichung nur minimal ist, dann ist das kein Grund für den Rücktritt von einem Kauf. Allerdings ohne den oben genannten Text (oder einen ähnlichen) hat der Käufer unter Umständen eh eine Widerrufsfrist von 14 Tagen, bei dem der Grund unwichtig ist. Er muss es dann nur "Widerruf" nennen.

Mal angenommen Du hast etwas Himmelblaues verkauft und da steht auch Himmelblau, auf dem Foto war es aber eher etwas dunkler, dann kann der Käufer das nicht beanstanden. Zum einen gilt die Beschreibung mehr als ein Foto, zum anderen muss man mit kleinen Farbabweichungen rechnen, da man meist nie etwas 100% Farbecht fotogragieren kann. Zumal das Bild dann ja noch ggf. komprimiert wird, beim Hochladen wird das auch noch mal verändert und das Anzeigegerät müsste auch noch 100% richtig eingestellt sein.

ronnyarmin  15.04.2016, 21:24

Bei deinen beiden letzten Abschnitten stimme ich dir zu. Der Rest ist alllerdings falsch.

Grundsätzlich bist Du auch als privater Verkäufer per Gesetz zur Rücknahme verpflichtet...

Welches Gesetzt soll das sein? Eine Rücknahme ist in keinem geregelt. Allenfalls gewerbliche Verkäufer müssen ein Widerrufsrecht einräumen. Widerruf und Rücknahme sind etwas Anderes.

...und musst sogar eine Gewährleistung geben

Muss man als privater Verkäufer nicht. Dass man die Gewährleistung ausschliessen kann, hast du im nächsten Abschnitt erwähnt. Dann stimmt aber das 'grundsätzlich' nicht.

Hier gilt... hast Du dieses Recht eindeutig im Text der Artikelbeschreibung ausgeschlossen, dann musst Du nichts zurück nehmen.

Man muss nie etwas zurücknehmen. Man darf aber auch keine falsche Beschreibung abgeben, so dass eine Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen werden kann.

Der 'empfohlene Test' ist nun leider so etwas von unsinnig. Du schmeisst da Begriffe durcheinander, die nichts miteinander zu tun haben. Eine Gewährleistung ist etwas völlig anderes als eine immer freiwillig eingeräumte Garantie.

keine Rücknahme oder Garantie sind Floskeln, die oft in ebay-Verkaustexten zu lesen sind. Der Eine hat den Unsinn vom Anderen kopiert, aber dadurch wirds nicht besser.

Wie bereits gesagt, es gibt kein Recht auf Rücknahme. Und eine Garantie ist immer eine freiwillige Leistung, die nichts mit Gewährleistung zu tun hat. Wenn man keine Garantie gegeben hat,  kann man sie auch nicht ausschliessen.

Privatverkäufer brauchen auch kein Widerrufsrecht auszuschliessen, weil es bei Privatverkäufen sowieso nicht zum Tragen kommt.

Und den Begriff des Fernabfragegesetztes gibt es schon lange nicht mehr.

Der einzig sinnvolle Ausschluss bei einem Privatverkauf lässt sich in einem knappen Satz zusammenfassen: Verkauf unter Ausschluss der Gewährleistung.

Scaver  18.04.2016, 10:43
@ronnyarmin

Die Gewährleistung wird bei Verkäufen generell vom BGB vorgeschrieben und richtet sich an JEDEN der etwas verkauft, nicht nur an Händler.
Diese ergeben sich aus § 437 BGB und den dort genannten Vorschriften. Es wird grundsätzlich von "Käufer" und "Verkäufer" allgemein gesprochen und nicht in gewerblich (Händler) oder privat unterschieden.
Hieraus ergibt sich, dass man Gewährleistung gewähren MUSS.

Das Widerrufsrecht regelt ebenfalls das BGB in gleicher Weise.

Man kann diese Rechte gemäß dem Rechtsvorschriften dazu vertraglich ausschließen. Dies gilt aber nur für individuellvertragliche Vereinbarungen, nur für formularartige (AGBs).
Ebenso gilt dieses Recht nur für Privatpersonen, nicht aber für gewerbliche Verkäufer/Händler.

Und über den Unterschied von Gewährleistung und Garantie brauchst Du mich sicher nicht aufklären. Ich bin gelernter Kaufmann. Meine Kenntnisse hier habe ich vor nicht ganz 3 Jahren mit ner 1 in der IHK Prüfung belegt und bin täglich als Kunde, wie auch beruflich damit im Kontakt. Hatte auch in dem besagten Fall schon einige Verfahren (auch vor Gericht). Ich kenne die § zum Großteil auswendig und die Rechtsvorschriften dazu ebenfalls.

Verkauf mal was ohne entsprechenden Hinweis. Du verlierst auf ganzer Linie, wenn sich dann mal ein Käufer entschließt, doch mal nen Anwalt zu nehmen. Hab ich schon 5x gemacht in den letzten 4 Jahren und jedes mal Recht bekommen!

Sofern Du mir nicht anhand von Paragraphen, Urteilen oder aus der eigenen beruflichen Qualifikation das Gegenteil beweisen kannst (was unmöglich ist!), sehe ich deine Antwort nur als trotziges Verhalten gegen geltendes Recht welches Du nicht wahrhaben willst!

franneck1989  15.04.2016, 21:13

Als Privatperson muss man ohnehin grundsätzlich kein Widerrufsrecht und auch keine Garantie einräumen.

Zur Rücknahme bist du nie verpflichtet.

Allerdings kann der Käufer auf die Lieferung des beschriebenen Artikels mit all seinen genannten Eigenschaften bestehen. Waren die Beschreibung (oder die Fotos) falsch, hat er ein Recht auf Mängelbeseitigung. Falls das nicht möglich ist, kann im beiderseitigen Einverständnis der Kaufvertrag gelöst werden, so dass du ihm Kaufpreis und Versandkosten erstatten musst.

Möchtest du darüber hinaus den Artikel zurückgeschickt haben, hast du auch diese Kosten zu tragen.

Nun zu deiner Frage: Eine minimale Abweichung ist kein Grund zur Reklamation, zumal auf dem Bildschirm die Farben nie 100%ig naturgetreu dargestellt werden. Und da du die Farbbezeichnung genannt hast, wusste der Käufer im vorraus, welche Farbe der Artikel real haben würden.

Die Reklamation ist unberechtigt.

Ja, warscheinlich schon!

heavylol 
Beitragsersteller
 16.04.2016, 14:13

Was soll das bitte? Ich habe hier niemanden ein Dislike gegeben und bin dankbar für jede antwort. Außerdem habe ich auch keine Falsche Ware verkauft!

HcStrache2016  15.04.2016, 18:16

warum gibst du jedem ein dislike irgendwie bist du mir nicht simpatisch erst verkaufst du ware die in der falschen farbe angegeben war, dann willst du es nicht mehr zurücknehmen und jetzt noch ein dislike!

heavylol 
Beitragsersteller
 15.04.2016, 18:15

Aufgrund welcher Grundlage, wenn ich fragen darf?

Lg

Wie stark ist die Abweichung? Wieso gehst du sofort in die Defensive und sagst das dein Bild schlecht ist? Was ist mit seinem Widergabegerät? Woher willst du Wissen ob es nicht einfach sein Monitor falsch einegstellt ist? Oder so steht das die Sonne drauf scheint?

Ich behaupte das die meisten Nutzer hier vom Forum keine richtig kalibrierten Monitor haben oder nur Ansatzweise wissen was richtig wäre...


Nein du bist nicht verpflichtet. Bei einem privat verkauft ist die Rücknahme nicht verpflichtet. Aber in Zukunft solltest du es dazu schreiben

hwhscnan  16.04.2016, 14:19

nein dazu schreiben das bei einem privat Kauf keine Rückgabe besteht

heavylol 
Beitragsersteller
 15.04.2016, 18:14

Dazu schreiben, dass die Farbe abweicht? Das habe ich im ersten Moment selber überhaupt nicht gemerkt. Der Unterschied ist aber wirklich nur minimal