Wer kommt für Uhrenschaden auf?

4 Antworten

Dafür ist DER zuständig, der JETZT versucht hat, die Batterie zu wechseln, er hat die notwendige Sorgfalt mangeln lassen.

Du hast mit dem Uhrmacher eine Vertrag abgeschlossen, als du ihn beauftragt hast, die Batterie zu wechseln. Er hat diesen Auftrag angenommen und beim Wechseln was vebockt. Als Fachmann hätte er mit speziellen Verklebungen rechnen müssen.

Der Verkäufer hat daran eh keine "Schuld" der hat da nicht verklebt. Allenfalls der Hersteller, aber der Uhrmacher hätte das wissen können.....

Bzw er hätte die Uhr entsprechend sorgfältig öffnen müssen.. Wende dich nochmals an die Chefin, besonders wenn du dort Stammkunde bist, soltle das möglich sein, die Sache zu klären.

Er hätte den Auftrag auch ablehnen können, aber da er ihn angenommner hat, ist er für die Schäden zuständig

Fraganti  08.04.2014, 20:39
Als Fachmann hätte er mit speziellen Verklebungen rechnen müssen.

:D Mit unsachgemäßem Pfusch muss niemand rechnen. In Uhren wird nichts verklebt, nicht mal in 1,50€ Uhren aus Vietnam.

Dafür ist DER zuständig, der JETZT versucht hat, die Batterie zu wechseln,

Deiner Auffassung nach ist also jetzt der Kerl, der den Luftfilter wechselt verantwortlich, dass vorher irgendwer den Auspuff mit Draht befestigte oder eine Durchrostung im Bodenblech mit Spachtel und Pappe instandsetzt...so wird das nichts!

Der Verkäufer hat daran eh keine "Schuld" der hat da nicht verklebt. Allenfalls der Hersteller,

Falsch, der Verkäufer hat eine gesetzliche Gewährleistungspflicht auf alles was er verkauft (Das gesamte Stück, inkl. aller Bauteile), der Juwelier hat eine Gewährleistungspflicht für die eingebaute Batterie, sonst nichts. Hersteller haben überhaupt keine Gewährleistungspflicht, sofern sie an Gewerbetreibende und nicht an Endverbraucher verkaufen.

Er hätte den Auftrag auch ablehnen können,

Pfusch ist von außen nicht zu erkennen. Auch Juweliere haben keine Röntgenaugen, mit denen sie durch Titangehäuse gucken können.

aber da er ihn angenommner hat, ist er für die Schäden zuständig

Nicht für Schäden, die Bereits bestanden aber durch Pfusch anderer zusammengehalten wurden. Hätte er sie runter fallen lassen, würde er haften, aber bei der genannten Geschichte nicht.

HansaPils  09.04.2014, 13:40
@Fraganti

Die Gewährleistung ist abgelaufen, die Verklebung ist offenbar Produktionsbedingt, das die UIhr noch nicht geöffnet worden sit.

Fraganti  16.04.2014, 12:01
@HansaPils
Die Gewährleistung ist abgelaufen,

Die Schuld des Juweliers? Nein.

die Verklebung ist offenbar Produktionsbedingt,

Meinst du? Nenne mir einen Hersteller, der sein Werk mit dem Deckel zusammen klebt. Und wenn es so einen Hersteller gäbe, läge es in der Natur der Sache, dass beim Öffnen die Zeiger abfallen.

das die UIhr noch nicht geöffnet worden sit.

Du scheinst die Geschichte dieser einen Uhr ja sehr genau verfolgt zu haben...wer sagt dir, dass der erste Käufer dieser Uhr sie nicht kaputt gespielt hat, sie zusammenklebte und sie an Verkäufer zurück gab, der sie wieder verkaufte, weil optisch neuwertig und in Originalverpackung? Nicht mal der Verkäufer muss gewusst haben, was für ein Murks damit angestellt wurde. Es läge trotzdem in seinem Haftungsbereich (während der Gewährleistungsfrist).

Ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Juwelier könnte sich aus § 280 BGB oder aus § 823 BGB ergeben. In beiden Fällen müsstest du aber den Nachweis führen, dass er fahrlässig gehandelt hat. Das wird kaum möglich sein.

Ein Anspruch gegen den Verkäufer scheidet ebenfalls aus, da die Sachmängelhaftung verjährt ist. Ohnehin wäre es dir bereits nach 6 Monaten (§ 476 BGB) schwer gefallen, den Sachmangel zu beweisen.

Faktisch wirst du nichts machen können. Für den Restwert der Uhr lohnt es sich sicherlich nicht, einen Gutachter zu beauftragen, die Schuldfrage zu klären. Dieser würde weitaus mehr kosten und du hast das Risiko, auf diesen Kosten sitzenzubleiben.

Da kommt aufjedenfall die Versicherung auf!

Wenn der Mitarbeiter beim Batteriewechsel deine Uhr kaputt macht, ist das ein Schaden, der durch die Betriebshaftpflicht gedeckt ist. Bei einer Uhr mit einem Anschaffungswert von 45 € dürfte der Zeitwert bei 20 € liegen. Dafür kannst du ja einen Prozess anstrengen.

fragdoch 
Beitragsersteller
 08.04.2014, 20:14

Danke, für die Antwort! Das Geschäft ist, wenn ich es richtig verstanden habe der Meinung, daß sie ja gar nicht anders konnten, als die Uhr beim Öffnen zu beschädigen. Und ich habe schlichtweg nicht das nötige Geld, um mir eine neue Uhr zu kaufen.

Fraganti  08.04.2014, 20:25
@fragdoch

Wenn die Uhr ab Werk oder durch vorherigen Pfusch so beschaffen ist, dass sie beim Öffnen auseinander fällt, kann der Juwelier da wirklich nichts für.

bin zum Juwelier meines Vertrauens,

Mit Vertrauen ist es dann wohl doch nicht so weit, wie behauptet.