Bilanz erstellen und Steuererklärung?

2 Antworten

Wenn du keinerlei Ahnung hast, wie du die Bilanz zu erstellen hast, dann verlasse dich nicht auf Tools, sondern begibt dich zu einem Steuerberater und lass dir die Bilanz aufgrund deiner Unterlagen erstellen.

Alles andere ist sinnlos.

bytheway: die Bilanz der UG ist auch beim Unternehmensregister zu hinterlegen ...

es sind folgende Erklärungen abzugeben:

Körperschaftsteuererklärung

Gewerbesteuererklärung

Umsatzsteuererklärung

die Bilanz ist elektronisch an das Finanzamt zu übertragen (EBilanz)

die Bilanz ist beim Unternehmensregister zu hinterlegen (NICHT zu veröffentlichen!!)

Eine Bilanz mit einem Tool erstellen? räupser ....

die UG ist VERPFLICHTET, eine doppelte Buchführung zu erstellen. Hieraus ist eine Bilanz incl. Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen.

unterliegt die UG der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG? wenn nein, dann wären Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben ...

gordonfox 
Beitragsersteller
 13.10.2016, 12:16

Ich dachte einfach die 30 Buchungen bekomme ich noch selber hin... Zumal die alle eigentlich die gleichen Posten betreffen würden ... Aber scheint wohl so zu sein, dass ich selbst dafür jetzt einen Steuerberater aufsuchen muss.

gordonfox 
Beitragsersteller
 12.10.2016, 22:26

Ich habe nicht geschrieben, dass ich eine doppelte Buchführung mit excel machen möchte. Welches Tool wird man als Steuerberater denn verwenden um genau das zu machen bzw anschließend die GuV + Jahresbilanz zu erstellen?

Helmuthk  12.10.2016, 22:48
@gordonfox

Das Tool nennt sich FINANZBUCHHALTUNG.

Dieses geheime Tool wendet jeder Steuerberater an.

Und weil das so geheim ist, verlangt der Steuerberater ganz unverschämt Gebühren, wenn es benutzt werden soll.

gordonfox 
Beitragsersteller
 12.10.2016, 21:58

Ja, danke. Aber wo erstelle ich die Bilanz und die GuV denn? (Einfach bei excel??) Für die Gewerbesteuer etc gibt es ja auch Formulare bei Elster, die ich einfach ausfüllen kann?

wurzlsepp668  12.10.2016, 22:00
@gordonfox

Excel entspricht NICHT einer doppelten Buchführung ......

der Gang zum Steuerberater wäre angesagt