Warum wird der Name des Ressortleiters im Impressum aufgeführt?

2 Antworten

Verantwortlich für die Pflicht, die Verantwortlichen einer Zeitung im Impressum zu nennen, ist das zuständige Landespressegesetz. Wir googeln also "Landespressegesetz Berlin".

Im Berliner Pressegesetz heißt es in

§ 7 Impressum: "(2) Auf den periodischen Druckwerken sind ferner der Name und die Anschrift des verantwortlichen Redakteurs anzugeben. [...] Hierbei ist kenntlich zu machen, für welchen Teil oder sachlichen Bereich des Druckwerks jeder einzelne verantwortlich ist."

Und der "verantwortliche Redakteur" für einen Teil oder sachlichen Bereich -also für ein Ressort - eines Druckwerks ist nunmal wer?

Genau: Der Ressortleiter!

Gruß aus Berlin, Gerd

Eine verantwortliche Person muß im Impressum benannt werden. Bei Deinem Beispiel hat man sich dafür einen Ressortleiter ausgeguckt.

reggreregreg 
Beitragsersteller
 13.04.2021, 22:41

Warum aber genau der Ressortleiter und nicht der Redakteur?