Warum wird der Name des Ressortleiters im Impressum aufgeführt?
2 Antworten
Verantwortlich für die Pflicht, die Verantwortlichen einer Zeitung im Impressum zu nennen, ist das zuständige Landespressegesetz. Wir googeln also "Landespressegesetz Berlin".
Im Berliner Pressegesetz heißt es in
§ 7 Impressum: "(2) Auf den periodischen Druckwerken sind ferner der Name und die Anschrift des verantwortlichen Redakteurs anzugeben. [...] Hierbei ist kenntlich zu machen, für welchen Teil oder sachlichen Bereich des Druckwerks jeder einzelne verantwortlich ist."
Und der "verantwortliche Redakteur" für einen Teil oder sachlichen Bereich -also für ein Ressort - eines Druckwerks ist nunmal wer?
Genau: Der Ressortleiter!
Gruß aus Berlin, Gerd
Eine verantwortliche Person muß im Impressum benannt werden. Bei Deinem Beispiel hat man sich dafür einen Ressortleiter ausgeguckt.
Frag den Verlagsleiter.
Warum aber genau der Ressortleiter und nicht der Redakteur?