Warum wird der Name des Ressortleiters im Impressum aufgeführt?
2 Antworten
Verantwortlich für die Pflicht, die Verantwortlichen einer Zeitung im Impressum zu nennen, ist das zuständige Landespressegesetz. Wir googeln also "Landespressegesetz Berlin".
Im Berliner Pressegesetz heißt es in
§ 7 Impressum: "(2) Auf den periodischen Druckwerken sind ferner der Name und die Anschrift des verantwortlichen Redakteurs anzugeben. [...] Hierbei ist kenntlich zu machen, für welchen Teil oder sachlichen Bereich des Druckwerks jeder einzelne verantwortlich ist."
Und der "verantwortliche Redakteur" für einen Teil oder sachlichen Bereich -also für ein Ressort - eines Druckwerks ist nunmal wer?
Genau: Der Ressortleiter!
Gruß aus Berlin, Gerd
Eine verantwortliche Person muß im Impressum benannt werden. Bei Deinem Beispiel hat man sich dafür einen Ressortleiter ausgeguckt.