Üble Nachrede ohne Zeugen?

1 Antwort

Äh, das geht so nicht.

Ein Tatbestand des § 186 StGB ist das "verbreiten oder behaupten" unwahrer Tatsachen, die geeignet sind dein Ansehen herabzuwürdigen. Das muss er also Dritten sagen, (mit oder ohne Gegenwart von dir) die dann Zeugen wären, ansonsten könnte er die Herabwürdigung ja nicht durchführen. (Dies gilt übrigens nicht, wenn die behauptete Tatsache nachweislich wahr ist)

Wenn nur du dabei warst und du der Meinung bist es würdigt dich herab, könnte eine Beleidigung sein. Das muss nicht unbedingt ein bestimmtes Schimpfwort sein, es kann auch eine Zusammenfassung von herabwürdigenden Behauptungen sein, die beleidigend wirken. Kommt das in etwa hin? Diene Frage war etwas sehr kurz und hat keine Erklärung beigefügt.

boyboyboy674 
Beitragsersteller
 11.06.2021, 20:37

Nachbar behauptet sachen die nicht stimmen und erzählt es anderen nachbarn, die sind aber zu feige sich als zeuge gerade zu machen... :(

Eckengucker  11.06.2021, 20:42
@boyboyboy674

ach sooo :)

Ja dann wäre es eine üble Nachrede. Du kannst Anzeige erstatten, und die Nachbarn trotzdem als Zeugen benennen. Dein Vorteil ist, dass sie die Wahrheit sagen müssen, also die Aussage nicht verweigern können, sobald du sie als Zeugen benennst.

Allerdings... ich würde bei deiner Erklärung eher an Verleumdung 187 StGB denken

schau mal dieses Schaubild an:

https://www.juracademy.de/strafrecht-bt1/ueble-nachrede.html

Versprich dir allerdings nicht zu viel davon. Zu Verurteilungen durch ein Gericht kommt es nur selten.