Steht üble Nachrede im Führungszeugnis?
Hallo. Steht üble Nachrede im Führungszeugnis?
5 Antworten
Wenn du deshalb verurteilt wurdest, steht die Verurteilung zunächst im Bundeszentralregister. Als Einzelvergehen reicht die Höhe des Urteils regelmäßig nicht, um die Hürde zum Führungszeugnis zu überschreiten. Ist im BZR aber schon eine Eintragung, oder kommt zu dieser eine 2. Eintragung hinzu, werden die Urteile auch im Führungszeugnis sichtbar.
Das kommt darauf an was Du dafür kassiert hast. Bei mehr als 90 Tagessätzen und mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe steht es im Führungszeugnis, sonst nicht.
Wenn du deshalb rechtskräftig verurteilt bist, kann es sein. Kommt noch etwas auf die Höhe der Strafe an
Und auf die Anzahl der Einträge im BZR.
Wenn Du rechtskräftig dafür verurteilt wurdest...
Nein, dort steht dann eine Verurteilung nach § 186 Strafgesetzbuch (StGB)