Chef verweigert Termin

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Es gibt weder das Recht auf einen Termin noch das Recht auf Verlängerung eines befristeten Vertrages (zumindest nicht im Arbeitsrecht, im Mietrecht dagegen schon!).

Deine Freundin sollte dieses Verhakten als klares Statement sehen, dass eine Verlängerung nicht gewollt ist, sich 3 Monate vor Ende des Vertrages Arbeitslos melden (sonst gibt es eine ALG1 Sperre!) und sich sofort einen neuen Job suchen.

Zusätzlich sollte sie eine freundliche Email an die Perso schicken, dass sie wegen der fehlenden Terminvergabe davon ausgeht, dass kein Interesse an einer weiteren Beschäftigung besteht. Damit sind dann alle Mißverständnisse ausgeschlossen.

Lilalaune13 
Beitragsersteller
 29.04.2014, 20:24

Das man kein Anrecht auf Verlängerung hat ist mir klar, aber das der Arbeitgeber ein Mitarbeitergespräch ablehnen kann, finde ich schon ungewöhnlich, dachte sowas würde evtl. unter die Fürsorgepflicht fallen. Naja, auch wenn nicht, ich finde dieses Verhalten zeugt nicht gerade von Leitungskompetenz

VIelleicht passt es tatsaechlich zeitlich nicht mit dem Chef persoenlich zu sprechen. Dann bleibt deiner Freundin nur noch eines sich an den Personalrat zu wenden oder dem Chef einen Brief zu schreiben und dort ihr Anliegen vorzutragen.

Man bekommt normalerweise rechtzeitig Bescheid, ob es wietergeht mit einem Zeitarbeitsvertrag oder nicht von der Personalabteilung,

Statt auf mundliche Zusage zu warten, schreiben mit der Bitte auf baldige Antwort.

Vielleicht lohnt es sich zeitlich nicht. Wenn ein Arbeitsverhältnis Zeitbefristet ist, wird man eigentlich rechtzeitig darüber informiert wie es weiter geht oder nicht.

Wenn der Personalchef keine Zeit hat, soll Deine Freundin ihr Anliegen schriftlich formulieren, der Sekretärin gegen Empfangsbestätigung in die Hand drücken. Wenn dann auch nicht reagiert wird, dann endet der Zeitvertrag wohl in 2 Monaten. Sie soll aber nicht vergessen, unabhängig von einer Antwort der PersAbteiling, sich bereits arbeitslos melden.

Lilalaune13 
Beitragsersteller
 29.04.2014, 20:21

Das man kein Anrecht auf Verlängerung hat ist mir klar, aber das der Arbeitgeber ein Mitarbeitergespräch ablehnen kann, finde ich schon ungewöhnlich, dachte sowas würde evtl. unter die Fürsorgepflicht fallen. Naja, auch wenn nicht, ich finde dieses Verhalten zeugt nicht gerade von Leitungskompetenz

Lilalaune13 
Beitragsersteller
 29.04.2014, 20:23
@Lilalaune13

Ups, der Kommentar ist unter der falschen Antwort gelandet xD

Deichgoettin  05.05.2014, 14:25
@Lilalaune13

:-)) kann passieren L.G.