Überstunden, weil man keine Urlaubstage hat (unverschuldet)?
Hallo zusammen,
ein Freund macht in einer Kita sein Anerkennungsjahr zum Erzieher, welches soweit ich weiß Ende Juli endet. 2015 hatte er also von August bis Dezember einen gewissen Urlaubsanspruch, den er auch voll ausgeschöpft hat - soweit ich weiß sogar mit einem kleinen Vorschuss, sodass er 2016 ein paar Urlaubtage weniger haben würde. Anfang 2016 hieß es dann, dass die Kita die ersten 3 Wochen der Sommerferien schließen wird, also die letzten 3 Juliwochen. Dies sind aber auch seine letzten 3 Wochen seines Anerkennungsjahrs. Da er für dieses Jahr aber keine 15 Tage Urlaub zur Verfügung hat, verlangt man jetzt von ihm ordentlich Überstunden zu sammeln, 40 um genau zu sein, um es ausgleichen zu können.
Ist das rechtens? Hätte man ihm nicht schon viel früher darüber informieren müssen, dass er für Januar-Juli 15 Tage Urlaub braucht, da die Kita komplett schließt in einer Zeit, wo er noch da ist? Dann hätte er letztes Jahr viel weniger Urlaub genommen...
Vielen Dank im Voraus
3 Antworten
»Geben und Nehmen«. Der Arbeitgeber ist ihm entgegengekommen und hat ihm - ohne das es überhaupt einen Anspruch darauf gibt - ein paar Tage Vorschuss gegeben. Daher gehört es nun eigentlich zum guten Ton das auch er sich entsprechend kulant verhält. Ihm wird ja nichts weggenommen, er muss - wie alle anderen auch - die Arbeitsleistung erbringen für welche er bezahlt wird.
Wobei 40 Stunden schon heftig sind, das sind die Stunden einer komplette Arbeitswoche, also 5 Tage. Er wird ja keine 5 Tage Urlaubsvorschuss erhalten haben?
Fehler des Arbeitgebers bzw. der Leitung: Sie hätten gleich von Anfang an den Urlaub entsprechend vorplanen müssen.
Da er erst Ende Juli ausscheidet steht ihm der volle Mindesturlaub zu -> 20 Tage (von 30 Tagen Jahresurlaub ausgehend). Mit wie viel Tagen Urlaub rechnet er denn bzw. die Einrichtung?
Zum Lesen:
http://www.n-tv.de/ratgeber/Anspruch-auf-vollen-Urlaub-article81234.html
Wie man auf die 20 Tage kommt ist hier nachzulesen:
Ist das rechtens?
Schlicht und einfach: Nein!
Ich beschränke mich nur auf die rechtlichen Aspekte, gehe also nicht - wie z.T. in Antworten hier - auf "moralische" Überlegungen ein ("Geben und Nehmen").
Wenn Deinem Freund in 2015 mehr Urlaub genehmigt wurde, als im anteilmäßig "eigentlich" zustand, dann hat der Arbeitgeber selbst sich das anzulasten!
Urlaubsansprüche entstehen immer nur für das jeweilige Kalenderjahr; wenn in 2015 zu viel Urlaub genehmigt wurde, darf das nicht auf den Urlaubsanspruch für 2016 angerechnet werden.
Jetzt zur Situation in 2016:
Da das Arbeitsverhältnis Deines Freundes in der 2. Jahreshälfte 2016 endet (Ende Juli) und insgesamt schon länger als 6 Monate besteht, hat er Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub für 2016 (mindestens, wenn vertraglich eine anteilige Berechnung vereinbart worden ist, auf den gesetzlichen Mindesturlaub) gemäß dem Bundesurlaubsgesetz BUrlG § 4 "Wartezeit" in Verbindung mit § 5 "Teilurlaub" Abs. 1.
verlangt man jetzt von ihm ordentlich Überstunden zu sammeln, 40 um genau zu sein, um es ausgleichen zu können
Diese Forderung ist völliger Unsinn und steht nicht in Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen!
Dein Freund ist nicht verpflichtet, aus den behaupteten Gründen auch nur eine einzige Stunde nachzuarbeiten.
Selbst wenn er - die bereits genommenen 15 Tage und die 3 Wochen Betriebsurlaub zusammengerechnet - mehr Urlaub hätte, als ihm für 2016 insgesamt zusteht, so hat sich auch das der Arbeitgeber selbst anzulasten, da er ihm trotz des Betriebsurlaubs die 15 Tage genehmigt hat.
Davon abgesehen, dass ich noch nie verstanden habe, dass ein Kindergarten im Sommer über Wochen schließt, verstehe ich das als verordneten Betriebsurlaub. Wer also die Zeit vorher seine normale Arbeitszeit arbeitet, soll dann warum Überstunden machen? Die Erzieher machen doch auch keine Überstunden?
Kenne ich nicht. Bei uns schließt kein Kindergarten.
Warum auch Kita und Kiga im Sommer schließen? Weil auch diese Mitarbeiter evtl. schulpflichtige Kinder haben und nur dann verreisen können.
Das ist kein zwingender Grund zur Schließung eines Kindergarten/einer Kindertagesstätte! Es ist - organisatorisch - für diese Einrichtungen lediglich "bequemer".
Warum auch Kita und Kiga im Sommer schließen? Weil auch diese Mitarbeiter evtl. schulpflichtige Kinder haben und nur dann verreisen können.
Zudem: Gerade in den ersten 4 Ferienwochen sind viele Familien mit ihren Kindern im Kindergartenalter selbst im Urlaub (sprich nicht daheim). Daher bieten sich die Schließtage für diesen Zeitraum an.
In diesem Zeitraum werden auch dringend notwendige Renovierungs- und Wartungsarbeiten vorgenommen. Wäre doch etwas unpassend wenn z.B. im Hochbetrieb kein Wasser zur Verfügung steht, die elektrischen Leitungen aus den Wänden hängen oder der frisch verlegte Fußboden von den Kindern nicht betreten werden darf. :)