Überstunden nach Kündigung Bat KF?
Hallo,
nach Langzeiterkrankung wurde mir während der Probezeit gekündigt.
Den Resturlaib hat mir der AG bisher nicht vergütet, trotz einmaliger schriftlicher Aufforderung per Mail.
Wie gehe ich weiter vor?
Weiterhin gab es von mir geleistete Überstunden.
Diese waren ins System eingepflegt.
Einzig ein Screenshot davon liegt mir vor.
Vertraglich ist bzgl Vergütung von Mehrarbeit nichts explizit erwähnt.
Frage: habe ich Anspruch auf eine Vergütung?
2 Antworten
ertraglich ist bzgl Vergütung von Mehrarbeit nichts explizit erwähnt.
Frage: habe ich Anspruch auf eine Vergütung?
Selbstverständlich müssen Dir die Überstunden ausbezahlt werden, wenn Du sie wegen Krankheit und Kündigung nicht mehr als Freizeitausgleich nehmen kannst.
Mit evtl. vorhandenen Urlaubsansprüchen verhält es sich genau so. Das steht im § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz:
"Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten."
Zahlt der AG nicht aus, schreibst Du ihm eine Abmahnung und forderst ihn darin auf, Dein Dir noch zustehendes Geld bis zum (Frist von 7-10 Tagen setzen)......zu überweisen. Schreib dazu dass Du, sollte bis zum genannten Termin kein Zahlungseingang zu verzeichnen sein, Klage beim Arbeitsgericht erhebst.
Oft wird dann gezahlt, da der AG nicht zum Arbeitsgericht will, wenn ihm bewußt ist, dass er zahlen muss.
Bezahlt er nicht und Du hast keine Rechtsschutzversicherung und/oder bist kein Gewerkschaftsmitglied, kannst Du auch selbst zur Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts gehen.
Bei der Klageformulierung hilft man Dir und das ist kostenlos (Achtung, keine Rechtsberatung).
Wie viel Zeit nach Ende des Arbeitsverhältnisses sollte ich dem AG einräumen, bevor ich eine Frist setze?
Du wartest erst einmal, bis der "reguläre" Zahlungstermin vorbei ist.
War z.B. der 8. September der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses und es gibt Lohn/Gehalt immer am 15. eines Monats rückwirkend, bekommst Du sehr wahrscheinlich erst am 15. Oktober den Restlohn sowie den Lohn für die Überstunden und evlt. Urlaubsabgeltung.
Zahlt der AG nicht, rufst Du an und fragst nach. Wirst Du "vertröstet", schau mal nach den Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag. Nicht dass Du nur drei oder vier Monate Zeit hast und der AG Dich solange hinhält, bis der Anspruch verfallen ist.
Tut sich nach dem Anruf und einer evtl. genannten Frist nichts, unbedingt schriftlich abmahnen und mit dem Arbeitsgericht "drohen". Manche AG verstehen keine andere Sprache
Urlaub würde ich beantragen,so dass der letzte Urlaubstag gleich letzter Arbeitstag ist. Und dazu den Überstundenausgleich "nehmen".
Abgefunden werden Urlaubstage NUR, wenn diese nicht genommen wurden/werden konnten.
Überstunden sind mit der letzten Abrechnung auszuzahlen.
Ggf geht man NACH Ende der Beschäftigung vors Arbeitsgericht.
Ich konnte weder die Urlaubstage noch die Überstunden "nehmen" wegen Krankheit.
Das Arbeitsverhältnis ist beendet.
Vor das Arbeitsgericht? Ohne nochmals eine Frist zu setzen?
Kommen Kosten auf mich zu?
Im ersten Durchgang nicht. Wenn du die Zeit wegen Arbeitsunfähigkeit nicht nehmen konntest, MUSS sie ausgezahlt/abgefunden werden.
Geh zum Arbeitsgericht zum Rechtspfleger, nimm deine unterlagen mit, und sprich dort mit dem Rechtspfleger.
Der erste Durchgang ist die Güteverhandlung, die wird innerhalb von 14 tagen terminiert. Wenn der Spruch zu deinen Gunsten ausfällt, bitte noch im Gericht um einen rechtskräftigen Entscheid. Den kannst du dann vollstrecken lassen, wenn die Firma sich stur stellen sollte trotz Urteilsspruch. (Ist mir passiert)
Sorry, bei der Güteverhandlung gibt es keinen "rechtskräftigen Entscheid".
Da einigt man sich "gütlich" oder eben nicht. Der Arbeitsrichter kann höchstens eine Prognose über den Ausgang des Kammertermins geben. Dort gibt es dann zwei ehrenamtliche Richter (Schöffen). Einer von der Arbeitgeber- und einer von der Arbeitnehmerseite. Da gibt es dann auch ein Urteil wenn sich die Parteien nicht doch noch einigen
Ich war selber 2x vorm Arbeitsgericht. ich habe jeweils um einen rechtskräftigen Spruch gebeten und auch bekommen! War in einem Fall nötig, weil die Firma den Sprich einfach ignorierte. Mit dem rechtskräftigen Spruch konnte ich dann vollstrecken (lassen) und so zu meinem Geld kommen.
Das war aber der Kammertermin, nur dort gibt es ein Urteil. Im Gütetermin versucht man sich "gütlich" zu einigen, ohne Urteil
Ich war selber 2x vorm Arbeitsgericht
Da habe ich Dir aber einiges voraus. Ich bin öfter beim Arbeitsgericht.
Zum einen im Rahmen von Arbeitsrechts- und Betriebsverfassungsrechtschulungen und zum anderen als ehrenamtliche Richterin und da bin ich jedes Jahr an einigen Tagen und das den ganzen Tag (also mehrere Verhandlungen/Tag)
Vielen Dank für Deine hilfreiche, ausführliche Antwort.
Tatsächlich direkt abmahnen und mit Klage 'drohen'?
Ein Erinnerungschreiben mit Fristsetzung ohne Drohung von Konsequenzen - macht das auch Sinn?
Wie viel Zeit nach Ende des Arbeitsverhältnisses sollte ich dem AG einräumen, bevor ich eine Frist setze?