Überstunden auszahlen lassen oder Wochenstunden erhöhen?
Derzeit habe ich einen 37h vertrag bei dem jede Überstunde mit 25% bezuschusst wird. Überstundne können sowohl abgefeiert als auch ausgezahlt werden. jedoch interessiert mich vorerst nur das auszahlen.
Gehaltstechnisch komme ich mit einen 37h vertrag bei einer 40h woche (sprich 3 Überstunden pro woche) auf das selbe bruttogehalt , dass ich auch bei einem 40h vertrag bekommen würde.
ist es finanziel von den steuern gesehen sinnvoller sich die überstunden auszahlen (monatlich oder 1x jährlich) zu lassen oder auf den 40h vertrag zu wechseln.
stundentechnisch bin ich eig immer bei min. 40h/woche.
3 Antworten
Steuerlich macht das gar keinen Unterschied. Den einzigen Unterschied den es macht wenn du auf einen 40 Stundenvertrag wechselst ist, dass du verpflichtet bist ab jetzt immer 3 Stunden die Woche mehr arbeiten zu müssen. Das bedeutet auch wenn es mal ruhiger wird musst du die Zeit absitzen.
Mein Rat tu das nicht. Das wäre Selbstmord für dich.
Mein Rat tu das nicht. Das wäre Selbstmord für dich.
Soso - "Selbstmord" ...
Hallo.
Würd das so lassen weil ja auch von den Überstunden Sozialversicherung abgezogen wird. Oder liege ich falsch.
Das macht steuerlich kein Unterschied, da auch die 25% ja ganz normal als Einkommen versteuert werden.
Allerdings bist du halt flexibler und kannst auch mal weniger arbeiten. Würde den Zustand so beibehalten.
Außerdem Werden Überstunden als Einsatz für die Firma anerkannt, von daher ein weiterer Pluspunkt
Das ist prinzipiell richtig. Aber bei nur 3h ist die Flexibilität denke ich mehr wert, als die paar Euro die man sich im Falle von Krankheit spart
Die Frage dabei ist dann aber:
Wie werden die Überstunden behandelt bei Krankheit, Feiertagen und Urlaub?
Werden die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, die Entgeltzahlung an Feiertagen und das Urlaubsentgelt auf Basis der vertraglichen Arbeitszeit oder unter Berücksichtigung (wie es eigentlich sein müsste) auch der regelmäßig geleisteten Überstunden berechnet?
Viel Arbeitgeber lassen Teilzeitkräfte regelmäßig länger arbeiten (wozu sie generell nicht verpflichtet sind), berechnen diese Leistungen aber rechtswidrig auf Grundlage der geringeren vereinbarten Arbeitszeit - und sparen damit viel Geld auf Kosten der Arbeitnehmer.