Bausparer kündigen und sofort auszahlen lassen - geht das?
Hallo zusammen,
ich habe derzeit einen Bausparer bei der Schwäbisch Hall. Nun habe ich einen finanziellen Engpass und bin auf das Geld angewiesen.
Besteht die Möglichkeit, sich das Geld sofort auszahlen zu lassen? Ich habe etwas von 2,5% der angesparten Summe gelesen, wenn man den Vertrag sofort kündigt. Auch habe ich gelesen, dass es bis zu 6 Monate dauern kann, bis das Geld ausgezahlt wird. Was, wenn ich dringend an das Geld heran muss?
Gibt es da eine Möglichkeit?
7 Antworten
Wir sprechen über einen frei verfügbaren Bausparvertrag und nicht Wohnrister?
Eine Kündigung kostet relativ viel Geld. Der bessere Weg ist den Vertrag zu splitten, bedeutet, das gebildete Kapital entnehmen und den Vertrag ohne Guthaben einfach ruhen lassen. Der kann dann bei Bedarf zu einem späteteren Zeitpunkt einfach weiter angespart werden oder wird irgendwann von der Bausparkasse aufgelöst.
Ja, sofortige Auszahlung ist möglich. Da wird allerdings eine Gebühr fällig.
Nicht bei sofortiger Auszahlung durch Splitting, sondern bei Kündigung wird die Gebühr fällig
Die Möglichkeit besteht natürlich, normalerweise geht es aber nicht so schnell. Die Kündigungsfristen kannst du aus deinem Vertrag entnehmen, normalerweise sind 4 Wochen in etwa üblich und dann erhält man das Geld minus Abschlag.
"Was, wenn ich dringend an das Geld heran muss?" Das ist nicht das Problem der Bausparkasse an der Stelle.
Was im Vertrag steht das steht so im Vertrag und gilt.
Ne art härtefallklausel wirds nicht geben weil dieses bausparerkontept nicht darauf ausgelegt ist vorzeitig zu beenden. Deswegen ja auch 6 monate.
So wie man ja auch Lebensversicherungen nicht kündigt weil man grade geld braucht.
Kündigen ist nicht vorteilhaft, aber splitten geht und bewirkt annähernd das gleiche wie eine Kündigung, nur mit der Option den Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt weiter besparen zu können ohne erneut die Abschlussgebühr zahlen zu müssen
Ja, das geht, aber dann werden eben diese 2,5 % der angesparten Summe als "Gebühr" abgezogen.