Übernimmt eine Teilkaskoversicherung bei folgenden Unfall die Reperaturkosten?
Übernimmt eine Teilkaskoversicherung die Kosten wenn man trotz Einhalten des Maximalgeschwindigkeit bei schwerfälligen Wetterverhältnisse wie Schnee, Glatteis, die Kontrolle über den Motorwagen verliert und damit einen Unfall baut?
11 Antworten
Es gibt keine "Maximalgeschwindigkeit" ;) Die eigene Geschwindigkeit ist den äußeren Gegebenheiten derart anzupassen, dass man auf jede Eventualität ausreichend reagieren und Schadenereignisse vermeiden kann.
Wenn du, warum auch immer, einen Unfall baust, welcher versicherter Sachverhalt der Teilkasko soll das abdecken?
Die einzige versicherte Gefahr, die für dich irgendwie relevant werden kann, ist Glasbruch. Alles andere geht die Teilkasko nichts an, da sie für Schänden von außen, nicht durch einen selbst aufkommt.
Bei den versicherten Gefahren einer Teilkasko kann ich nichts wie "Schnee" oder "Glatteis" finden ;)
Hagel, Wasser (es sei denn, man fährt aktiv in zu tiefes Wasser), Lawinen, Vulkanausbruch, Erdbeben oder Sturm sind die versicherten Elementargefahren.
Natürlich, wenn es denn um Schäden für den Baustein Teilkasko geht.
Den Schaden beim gegener natürkich nicht, dafür istt die KH zuständig und den Blechbereich am eigenen Fz. auch nicht, da greift die VK.
Prüfe ggf. den Regress gegenüner deinem Berater/Makler.
Salue
Nein, die Teilkasko bezahlt weder den eigenen noch den Fremdschaden. Sie übernimmt die Folgen von Elementarschäden (Hagel, Überschwemmungen, Brände, Erdbeben etc.
Den Fremdschaden übernimmt die Haftpflichtversicherung und für den eigenen Schaden muss man eine Vollkasko-Versicherung abschliessen.
Tellensohn
Du weisst was deine Teilkasko beinhaltet und welche Schäden sie abdeckt,um die genannten Schäden abzudecken bedarf es einer Vollkasko-Versicherung.Also trägst du selbst die Kosten.
Nö, geht die Scheibe oder ein Scheinwerfer zu Bruch, bekomme ich die Reparatur von meiner jedenfalls bezahlt.
Nein, das ist nur über die Vollkasko gedeckt. Zumindest die Schäden am eigenen "Motorwagen".
Fremdschäden zahlt natürlich die Haftpflicht.