Autounfälle bei Schnee und Glatteis: welche Leistungen bietet eine Vollkasko-Versicherung mehr als eine Teilkasko?
Also angenommen, jemand rutsch mit dem Auto bei Glatteis von der Fahrbahn und hat einen Blechschaden, weil er mit einem Baum, Strauch oder was auch immer kollidiert. Übernimmt in einem solchen Fall die Vollkasko die Kosten für die Reparatur (abzgl. Selbstbeteiligung)? Und die Teilkasko würde nichts zahlen? danke im voraus für antworten!
7 Antworten
Vereinfacht:
- Haftpflicht -> bezahlt den Schaden, den du mit dem Fahrzeug bei anderen verursachst.
- Teilkasko -> bezahlt den Schaden, welcher dir durch z.B. Steinschlag, Diebstahl oder Marderverbiss am Fahrzeug entsteht.
- Vollkasko -> bezahlt den Schaden, welchen du selbst an deinem Fahrzeug verursacht hast.
Die Teilkasko würde in deinem Beispiel nichts bezahlen. Die HP vom Fahrzeug den Schaden an »Baum, Strauch oder was auch immer« abdecken - außer es ist Vorsatz im Spiel.
Wenn das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung hat -> zahlt sie den Schaden am versicherten Fahrzeug. Die TK hat damit nichts zu tun.
Übernimmt in einem solchen Fall die Vollkasko die Kosten für die Reparatur (abzgl. Selbstbeteiligung)?
Wenn du die gesetzlichen Vorschriften beachtest - ja.
Bedeutet wenn auf deinem Fahrzeug - Winterreifen montiert sind.
Ansonsten kann die Kfz-Vollkasko-Versicherung u.U. den Schaden ablehnen oder die Erstattung kürzen.
Die Teilkasko würde hier lediglich einen Glasschaden ersetzen.
Übernimmt in einem solchen Fall die Vollkasko die Kosten für die Reparatur (abzgl. Selbstbeteiligung)?
Ja.
Und die Teilkasko würde nichts zahlen?
Nur beschädigtes Glas.
Grundsätzlich hast du bei Schee- und Glatteis deine Fahrweise auf die Witterungsverhältnisse einzustellen.
Die Teilkasko beschränkt sich auf Brand, Diebstahl, Sturm, Glasbruch und Wildschäden.
Die Vollkasko deckt auch eigene Fahrfehler und sog. unabwendbare Ereignisse (höhere Gewalt) und Vandalismus ab.
Die Vollkasko beinhaltet grundsätzlich die Teilkasko wiederum mit einer extra Selbstbeteiligung.
Wobei (auch heftiger) Schneefall keine Katastrophe in dem Sinn ist.
Teilkasko ist weitgehend in der Gestaltung frei. Üblich ist, dass Brand, Diebstahl, Sturm, Glasbruch und Wildschäden eingeschlossen sind. Dabei kann es Einschränkungen geben, beispielsweise nur der Zusammenstoß mit Haarwild. Andere Verträge bieten mehr Schutz, die schließen auch Vögel und Nutztiere ein. Marderverbiss ist nicht immer mitversichert.
Außer beim Zusammenstoß mit Wildtüren, ist das Auto in der Regel in der Teilkasko nur iim stehenden Zustand versichert. Wenn ein Sturm einen Ast auf das Auto weht, ist es ein Teilkaskoschaden. Wer Sturmbedingt von der Straße abkommt, hat keinen Teilkasko schaden. Da ganze lässt sich auch auf Schnee, Hagel oder andere Naturgewalten übertragen.
Aber wie gesagt, es kommt immer auf die genaue Gestaltung der Police an.
In der Vollkasko ist jede Art von Schaden am eigenen Fahrzeug versichert, der nicht absichtlich herbeigeführt wurde oder auf grober Fahrlässigkeit beruht. In machen Verträgen ist auch Schaden durch grobe Fahrlässigkeit versichert. (Günstige Versicherungen bieten als immer deutlich weniger Schutz).
Wie Fahren bei Schnee beurteilt wird, kommt auf den Einzelfall an. Ohne Schneeketten bei Schneeglätte mit 100 km durch Kurven zu preschen ist selten versichert.
Außer beim Zusammenstoß mit Wildtüren,
Darf ich den Ausdruck für meinen Faschingsvortrag verwenden?
Die kaputte Windschutzscheibe passiert eigentlich nur bei voller Fahrt.
TK zahlt bei Wildunfällen, Glasbruch, Diebstahl etc., bei TK gibt es keine SFK, somit immer bei 100%
VK zahlt den eigenen Schaden bei sonstigen selbstverschuldeten Schäden wie z.B. Unfall bei Schnee und Glatteis. Bei VK steigst Du in der SFK wenn ein Schaden reguliert wird.
Die Teilkasko beschränkt sich auf Brand, Diebstahl, Sturm, Glasbruch und Wildschäden...
... auch Überschwemmungen sind in der TK mitversichert - bzw. allg. die Naturgewalten (siehe Sturmtief Egon usw.).