Autounfälle bei Schnee und Glatteis: welche Leistungen bietet eine Vollkasko-Versicherung mehr als eine Teilkasko?
Also angenommen, jemand rutsch mit dem Auto bei Glatteis von der Fahrbahn und hat einen Blechschaden, weil er mit einem Baum, Strauch oder was auch immer kollidiert. Übernimmt in einem solchen Fall die Vollkasko die Kosten für die Reparatur (abzgl. Selbstbeteiligung)? Und die Teilkasko würde nichts zahlen? danke im voraus für antworten!
7 Antworten
Vereinfacht:
- Haftpflicht -> bezahlt den Schaden, den du mit dem Fahrzeug bei anderen verursachst.
- Teilkasko -> bezahlt den Schaden, welcher dir durch z.B. Steinschlag, Diebstahl oder Marderverbiss am Fahrzeug entsteht.
- Vollkasko -> bezahlt den Schaden, welchen du selbst an deinem Fahrzeug verursacht hast.
Die Teilkasko würde in deinem Beispiel nichts bezahlen. Die HP vom Fahrzeug den Schaden an »Baum, Strauch oder was auch immer« abdecken - außer es ist Vorsatz im Spiel.
Wenn das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung hat -> zahlt sie den Schaden am versicherten Fahrzeug. Die TK hat damit nichts zu tun.
Übernimmt in einem solchen Fall die Vollkasko die Kosten für die Reparatur (abzgl. Selbstbeteiligung)?
Wenn du die gesetzlichen Vorschriften beachtest - ja.
Bedeutet wenn auf deinem Fahrzeug - Winterreifen montiert sind.
Ansonsten kann die Kfz-Vollkasko-Versicherung u.U. den Schaden ablehnen oder die Erstattung kürzen.
Die Teilkasko würde hier lediglich einen Glasschaden ersetzen.
Übernimmt in einem solchen Fall die Vollkasko die Kosten für die Reparatur (abzgl. Selbstbeteiligung)?
Ja.
Und die Teilkasko würde nichts zahlen?
Nur beschädigtes Glas.
Grundsätzlich hast du bei Schee- und Glatteis deine Fahrweise auf die Witterungsverhältnisse einzustellen.
Die Teilkasko beschränkt sich auf Brand, Diebstahl, Sturm, Glasbruch und Wildschäden.
Die Vollkasko deckt auch eigene Fahrfehler und sog. unabwendbare Ereignisse (höhere Gewalt) und Vandalismus ab.
Die Vollkasko beinhaltet grundsätzlich die Teilkasko wiederum mit einer extra Selbstbeteiligung.
TK zahlt bei Wildunfällen, Glasbruch, Diebstahl etc., bei TK gibt es keine SFK, somit immer bei 100%
VK zahlt den eigenen Schaden bei sonstigen selbstverschuldeten Schäden wie z.B. Unfall bei Schnee und Glatteis. Bei VK steigst Du in der SFK wenn ein Schaden reguliert wird.