Übernimmt die Krankenkasse die kosten für eine gebrochene Hand nach Schlägerei (Notwehr)?
Hallo,am Samstag vor 2 Wochen war ich auf einer Party.Hierbei wurde ich von jemandem Angegriffen woraufhin Ich mich zur Wehr setzte und ihn ko schlug, dabei habe ich mir die Hand gebrochen.
Der andere Beteiligte war zwar kurze Zeit bewusstlos hat aber keine Schäden davon getragen.
Nun habe ich einen Brief meiner Versicherung bekommen in dem ich angaben zu dem Vorfall machen soll.
Meine Sorge ist das ich die kosten Tragen soll oder sie den anderen beteiligten damit belasten will (kenne nicht seinen Namen). Außerdem will ich ein Gerichtsverfahren vermeiden dadie Sache an sich für mich gegessen ist und es nur noch mehr Stress bedeuten würde.
Was soll ich nun machen?
MfG Jmahoney
8 Antworten
Zunächst ja, sie wird aber versuchen, das Geld für die Behandlung vom Verursacher zu bekommen.
Sie wird die Kosten übertnehmen und diese sich später vom Verursacher wieder holen, zumindest es versuchen.
Quatsch
Ja sollte sie. Wobei das problem ist, nach zu weisen, dass es notwehr war. Wobei, falls die schlägerei nicht bekannt ist, kö.ntest du auch einfach einen anderen grund angeben.
Also ich hab dem Arzt schon davon Erzählt. Kenne aber den Namen des anderen nicht es war keine Polizei dabei.
ja, aber bei einer schlägerei bist du nicht direkt das opfer oder der täter. erstmal bist du nur ein beteiligter. und notwehr ist auch immer so eine sache...es muss ebe. im rahmen bleiben etc.
Wobei das problem ist, nach zu weisen, dass es notwehr war.
Man muss nach wie vor in Deutschland nicht seine Unschuld beweisen.
verbesserung: ich bin mir nicht sicher, ob deine versicherung bei selbstverschuldetem zahlt.
Die Krankenkasse wird die Kosten uebernehmen. Durch das Schreiben wollen sie herausfinden, ob ein Dritter fuer die Kosten haftbar gemacht werden kann.
Solltest du noch keine Strafanzeige erstattet haben, hole es nach. So wird amtlich festgestellt, dass du in Notwehr gehandelt hast. Ich denke, dass du ohne Gerichtsverfahren Stress und Kosten bekommen wirst.
Hallo,
hast du Zeugen ? Ich glaube kaum, daß du das so regeln kannst, wenn du die Arztrechnung nicht aus eigener Tasche bezahlen willst. Du kannst zwar die Aussage gegenüber deiner Versicherung verweigern, aber es könnte sein, daß die Vers. dann dich die Kosten tragen lässt...
Er hat dich angegriffen, du hast in Notwehr gehandelt, es dürfte klar sein, daß er das bezahlen muß !
Emmy
Er muß die Behandlung nicht bezahlen, wenn er die gebrochene Hand selbst verursacht hat.
Weiß aber nicht wer er war.