ADAC-Mitgliedschaft auch bei fremden Fahrzeugen nutzbar?
5 Antworten
Die ADAC Mitgliedschaft ist IMMER Personen bezogen. Leistungsanspruch besteht immer dann wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Schadens von einem gültigen Mitglied gefahren wurde.
Eine Fahrzeugbezogene Mitgliedschaft gibt es beim ADAC nur für Firmen mit den sogenannten Firmenschutzbriefen.
Auf deiner Mitgliedskarte steht ja schließlich dein Name, nicht dein Kennzeichen, und bei der Anmeldung führst du ja auch deine Anschrift und nicht deinen Fuhrpark auf.
Gruß
Knoppi
Der Fahrer ist im ADAC, nicht das Auto. Und egal, welches Auto der Fahrer gerade fährt - er kann die Pannenhilfe für dieses Fahrzeug in Anspruch nehmen.
Naja, ich muß das korrigieren: Egel welches Auto der Fahrer gerade gern fahren würde - denn wenn es fährt, braucht man ja die Pannenhilfe nicht ;)
... natürlich, so jedenfalls die Spielregeln auch bei den anderen Clubs. Wo für sonst benötigen die solch üppige Beiträge?
Die Versicherungen machen das für rd. 8 EUR/Jahr je Fahrzeug.
... seit wann ist das so? Ich wurde z.B. sofort und ohne lange Wartezeit binnen weniger Minuten mitsamt Fahrzeug bis vor die Haustür gebracht und dies für 8 EUR/Jahr.
Nein... wenn das Mitglied nicht im Auto sitzt, bekommt man keine Ansprüche. Und versuchen zu betrügen hilft nichts da es überprüft wird und wenn falsche Angaben gegeben werden, kommt Rechnung per Post.
Im Adac ist immer der Fahrer, die Mitgliedschaft ist nicht fahrzeuggebunden.
Übernehmen aber in der Regel nur das Schleppen in die nächst gelegene Werkstatt und die Pannen und Unfallhilfe. Da gibt es fast keine Heimtransporte.