Übernimmt das Jobcenter Bildungsfahrten und Büchergeld auch wenn man es schon gezahlt hat?
Hey Leute, übernimmt das Jobcenter auch die kosten für eine Bildungdsfahrt in rahmen einer schulischen Ausbildung, so wie die Büchergeld kosten? Ich bekome Bafög aber das wird dann ja wieder vom bedarf von meinen Eltern abgezogen und deshalb bleibt für mich kaum noch was übrig. Ich spare aktuell für meinen Führerschein und kann ja nicht neben der unvergüteten Ausbildung arbeiten gehen, weil man nur bis zu 200 Euro verdienen darf (Wenn man beim Jobcenter ist).
Dann mussten wir Büchergeld zahlen und eine Bildungsfahrt nach Italien, ich habe das Geld von meinem ersparten genommen und die Sachen gezahlt.
Zahlt das Jobcenter mir das Geld zurück wenn ich alles nachweise? Ich muss ansonsten von neu anfangen zu sparen und vernünftig arbeiten lassen die einen auch nicht.....
Danke im Voraus
2 Antworten
Siehe dazu SGB II Unterabschnitt 4
Leistungen für Bildung und Teilhabe
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/BJNR295500003.html#BJNR295500003BJNG000902308
§ 28 Bedarfe für Bildung und Teilhabe
§ 29 Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe
und insbesondere
§ 30 Berechtigte Selbsthilfe:
"Geht die leistungsberechtigte Person durch Zahlung an Anbieter in Vorleistung, ist der kommunale Träger zur Übernahme der berücksichtigungsfähigen Aufwendungen verpflichtet, soweit
1.
unbeschadet des Satzes 2 die Voraussetzungen einer Leistungsgewährung zur Deckung der Bedarfe im Zeitpunkt der Selbsthilfe nach § 28 Absatz 2 und 5 bis 7 vorlagen und
2.
zum Zeitpunkt der Selbsthilfe der Zweck der Leistung durch Erbringung als Sach- oder Dienstleistung ohne eigenes Verschulden nicht oder nicht rechtzeitig zu erreichen war.
War es dem Leistungsberechtigten nicht möglich, rechtzeitig einen Antrag zu stellen, gilt dieser als zum Zeitpunkt der Selbstvornahme gestellt."
Es gibt also durchaus eine Rechtsgrundlage für eine nachträgliche Übernahme der Kosten. Also kann es sich lohnen, einen Antrag zu stellen.
Eine Obergrenze für Erwerbseinkommen ist im SGB II aber nicht vorgesehen. Siehe dazu §§ 11 ff.
Vorgesehen ist darin allerdings auch nicht, dass es Leistungen zum Erwerb eines Führerscheins gibt - höchstens zwecks Aufnahme einer Arbeit via § 16 Absatz 1.
Gruß aus Berlin, Gerd
Du hättest doch sofort einen Antrag stellen können. Bildung und Teilhabe heißt das. Frag bei deinem JC nach, ob du einen Vordruck brauchst oder formlos.
Schulbücher und Schulfahrten werden bezahlt. Aber ich glaube nur bis 21 Jahre, aber da bin ich mir nicht mehr so sicher.